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Work & Travel
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Unsere Highlights – die beliebtesten Reiseversicherungen

Jahrespolice

ERGO Tarif RD Reisekrankenversicherung

Testsieger
ab
24,80 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 10 Wochen pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahrespolice

DKV ReiseMed Tarif RD Reisekrankenversicherung

Top-Tarif
ab
24,80 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 10 Wochen pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahrespolice

AXA singleTRAVEL Reisekrankenversicherung

Top-Tarif
ab
7,92 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 56 Tage pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einzelpolice

AXA ARE Auslandsreisekrankenversicherung

Top-Tarif
ab
0,60 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 365 Tage
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice TRAVELLER Auslandskrankenversicherung

Sondertarif
ab
1,95 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 18 Monate
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für alle Reisearten
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice WORLD Auslandskrankenversicherung

Sondertarif
ab
34,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 24 Monate (2 Jahre)
  • Europa, Welt (mit/ohne USA & Kanada)
  • für Deutsche im Ausland & Ausländer in Deutschland
  • gültig für Privatreisen
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice EXPAT Auslands-Krankenversicherung

Sondertarif
ab
46,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 60 Monate (5 Jahre)
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland (Outgoing)
  • gültig für alle Reisearten
Einmalschutz (Einmalpolice)

ReisePolice EDUCATION 60 Auslandsreiseversicherung

Sondertarif
ab
39,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • bis 60 Monate (5 Jahre)
  • weltweit mit / ohne USA & Kanada
  • für Deutsche im Ausland & Ausländer in Deutschland
  • gültig für Studenten, Praktikanten, Work & Travel, Doktoranden, Au-Pair etc.
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice VISUM Incoming Versicherung ohne Selbstbehalt

Sondertarif
ab
1,60 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

DR-WALTER (PROVISIT Germany) Incoming Reiseversicherung

ab
38,50 €
pro Monat
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 2 Jahre
  • gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

HanseMerkur (ReisePolice VISITOR) Incoming Krankenversicherung

Sondertarif
ab
1,40 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE, LI, CH & EU-Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 100%
Einmalschutz (Einzelpolice)

HanseMerkur Visum Plus Incoming Versicherung

Top-Tarif
ab
1,20 €
pro Tag
  • Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
  • bis 365 Tage
  • gültig für DE + Schengen Staaten
  • erfüllt die Anforderungen für Schengen Visa
  • Erstattung für Heilbehandlungen bis 50.000 €
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice STORNOSCHUTZ (Reiserücktritt mit Reiseabbruch ohne Selbstbeteiligung)

Sondertarif
ab
9,00 €
einmalig
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 20.000 € Reisepreis buchbar
  • gültig für alle Reisearten
Jahresschutz (Jahrespolice)

Würzburger Reisekarte4you Basispaket (ohne Selbstbehalt)

Testsieger
ab
62,00 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt (amb. Erkrankungen SB 20%, mind. 25 €)
  • bis 10.000 € (E/S) / 15.000 € (F) Reisepreis buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Europ Assistance Reiserücktritt Jahresschutz (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
67,00 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 20.000 € (E/S) / 40.000 € (P/F) buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

ReisePolice Jahres-STORNOSCHUTZ Reiserücktritt + Reiseabbruch (ohne Selbstbeteiligung)

Sondertarif
ab
39,00 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • mit Reiseabbruchversicherung
  • ohne Selbstbehalt
  • bis 10.000 € (E/S/F) Reisepreis buchbar
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Einmalschutz (Einzelpolice)

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ Reisegepäckversicherung

Sondertarif
ab
9,00 €
pro Monat
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • 1 bis 60 Monate buchbar
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • wahlweise 1.000 €, 2.000 €, 3.000 € oder 4.000 €
  • gültig für alle Reisen (außer Geschäftsreisen)
Einmalschutz (Einzelpolice)

Barmenia (Travel Day) Reisegepäckversicherung

Top-Tarif
ab
2,25 €
pro Tag
  • Einmalversicherung für eine Reise
  • mind. 3 Tage; max. 356 Tage
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • bis 3.000 € (Einzelperson) bzw. 6.000 € (Familie)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Barmenia (Travel) Jahres-Reisegepäckversicherung

Top-Tarif
ab
54,96 €
pro Jahr
  • Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
  • max. 56 Tage pro Reise
  • weltweit inkl. USA & Kanada
  • bis 3.000 € (Einzelperson) bzw. 6.000 € (Familie)
  • gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

BD24 TravelCare 365 Premium Jahres-Reiseschutz-Paket (ohne Selbstbeteiligung)

Top-Tarif
ab
39,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • bis 35 Tage pro Reise
  • Weltweit inklusive USA + Kanada
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Für private und berufliche Reisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Europ Assistance (Premium) Jahresschutz (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
77,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • 60 Tage pro Reise
  • Welt
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

HanseMerkur Jahres-Reiseschutz-Paket (PLATIN) ohne Selbstbehalt

Top-Tarif
ab
95,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • 56 Tage pro Reise
  • Welt
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen
Jahresschutz (Jahrespolice)

Würzburger Reisekarte4you Komfortpaket (ohne Selbstbehalt)

Top-Tarif
ab
90,00 €
pro Jahr
  • Reiseversicherung für beliebig viele Reisen
  • 56 Tage pro Reise
  • Welt
  • Tarif für Deutsche im In- und Ausland
  • Privat- und Geschäftsreisen

Egal ob ein Besuch in Deutschland bei den Verwandten, Praktikum oder die Teilnahme an einem Sprachkurs: Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung ist nicht nur zu empfehlen, sondern sogar Pflicht. Aus dem Heimatland der Besucher existiert meist kein Versicherungsschutz oder bereits bestehende Versicherungen decken die Kosten nicht. Oft ist der Incoming-Versicherungsschutz für Ausländer aber der ausschlaggebende Punkt, der über die Bewilligung oder Ablehnung eines Schengen-Visums entscheidet. Unsere Tarife für ausländische Gäste in Deutschland und der EU schützen Sie vor entstehenden Kosten bei ambulanten, sowie stationären Behandlungen. Ein Vergleich der Schengen-Versicherungen für Besucher kann sich auszahlen – allerdings sollte die Wahl nicht allein aufgrund des Preises getroffen werden. Entscheidend sind auch die Leistungsinhalte und Vertragsbedingungen sowie Abschlusskriterien. Wir haben für Sie Incoming-Versicherungsschutz Angebote für Einzelpersonen verglichen. Alle Tarife nennen die Preise für 90, 180 und 365 Tage.


Incoming Schengen Versicherung für ausländische Gäste - Besucherversicherungen für Einzelpersonen

Ergebnisse in tabellarischer Übersicht:

GesellschaftTarifbezeichnungTesturteilSBmax.
Reisedauer
Reisealter
(bis/ab...) Jahre
Beitrag in EUR
Reisedauer 90 Tage
Beitrag in EUR
Reisedauer 180 Tage
Beitrag in EUR
Reisedauer 365 Tage
Info Online
buchen
Angebote für ausländische Einzelpersonen aller Altersklassen in Deutschland, EU + Schengen Ländern (bis 365 Tage)
   
HanseMerkur ReisePolice VISITOR Sondertarif* ja 365 Tage 64 / 65-75 126 / 261 252 / 522 511 / 1059 Buchung
Würzburger ReisePolice VISUM Sondertarif* nein 365 Tage 64 / 65-74 / 75 144 / 405 / 585 288 / 810 / 1170 584 / 1643 / 2373 Buchung
HanseMerkur Visum Plus   nein 365 Tage 64 / 65-75 108 / 225 216 / 450 438 / 913 Buchung
ERGO Reiseversicherung Incoming   ja 365 Tage 64 / 65 189 / 432 378 / 864 767 / 1752 Buchung
ERGO Reiseversicherung Incoming   nein 365 Tage 64 / 65 288 / 648 576 / 1296 1168 / 2628 Buchung
Würzburger AR 365   nein 365 Tage 64 / 65-74 / 75 144 / 405 / 585 288 / 810 / 1170 584 / 1643 / 2373 Buchung
ADAC Incoming   ja 365 Tage 65 / 66 97 / 296 355 / 686 835 / -    
Allianz Travel / AWP P&C Incoming-Krankenschutz   nein 93 Tage 30 / 31 / 51 / 66 / 81 65 / 117 / 221 / 811 / 1344 - -    
AXA Assistance AXA Schengen Basic   ja 180 Tage 64 / 74 / 75 99 / 109 / 119 189 / 208 / 227 -    
AXA Assistance AXA Schengen Essential   ja 180 Tage 64 / 74 / 75 179 / 197 / 215 298 / 328 / 358 -    
AXA Assistance AXA Schengen Premium   ja 180 Tage 64 / 74 / 75 270 / 297 / 324 440 / 484 / 528 -    
                     
Angebote für ausländische Einzelpersonen aller Altersklassen in Deutschland, EU + Schengen Ländern (Langzeit)    
Dr. Walter PROVISIT Germany   nein 2 Jahre 29 / 69 116 / 192 231 / 384 462 / 768 Buchung
HanseMerkur AGL BASIC   ja 5 Jahre 64 / 74 153 / 315 367 / 1074 811 / 2665 Buchung
HanseMerkur AGL PROFI   ja 5 Jahre 64 / 74 225 / 405 528 / 1523 1157 / 3873 Buchung
BDAE Expat Germany Basic   ja 5 Jahre 18 / 49 / 55 / 60 / 65 / 75 156 / 219 / 285 / 342 / 411 / 534 312 / 438 / 570 / 684 / 822 / 1068 624 / 876 / 1140 / 1368 / 1644 / 2136 Buchung
BDAE Expat Germany Classic   ja 5 Jahre 18 / 49 / 55 / 60 / 65 / 75 219 / 306 / 396 / 474/ 570 / 741 438 / 612 / 792 / 948 / 1140 / 1482 876 / 1224 / 1584 / 1896 / 2280 / 2964 Buchung
BDAE Expat Germany Premium   ja 5 Jahre 18 / 49 / 55 / 60 / 65 / 75 327 / 456 / 594 / 711 / 855 / 1110 654 / 912 / 1188 / 1422 / 1710 / 2220 1308 / 1824 / 2376 / 2844 / 3420 / 4440 Buchung
                     
Angebote für ausländische Gästegruppen in Deutschland, EU + Schengen-Staaten (bis 365 Tage)
   
HanseMerkur AG365 für Gruppen   nein 365 Tage  65 113 225 457  Buchung
                     
Angebote für ausländische Studenten, Praktikanten, Sprachschüler, Au-Pairs (Langzeit)
   
Würzburger ReisePolice GLOBETROTTER Premium Sondertarif* nein 3 Jahre 35 87 174 348 Buchung
Würzburger ReisePolice GLOBETROTTER First Sondertarif* nein 3 Jahre 35 102 204 408 Buchung
HanseMerkur ReisePolice PROFI Sondertarif* nein 5 Jahre 40 / 41-60 102 / 204 204 / 408 408 / 816 Buchung
HanseMerkur ReisePolice EDUCATION 60 Sondertarif* nein 5 Jahre 40 / 40-60 105 / 210 210 / 420 420 / 840 Buchung
ERGO Reiseversicherung Langzeit-Reiseschutz (Incoming)   nein 2 Jahre 25 / 26-55 128 / 179 255 / 357 510 / 714 Buchung
Würzburger TravelSecure4Students Basis   nein 3 Jahre 35 75 150 300 Buchung
Würzburger TravelSecure4Students Komfort   nein 3 Jahre 35 93 186 372 Buchung
Würzburger TravelSecure4Students Exklusiv   nein 3 Jahre 35 144 288 576 Buchung
HanseMerkur YoungTravel-IN Basis   nein 5 Jahre 35 171 215 428 Buchung
HanseMerkur YoungTravel-IN Premium   nein 5 Jahre 35 158 315 639 Buchung


Wichtiger Hinweis: Die obigen Darstellungen und Informationen wurden sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt. Trotz aller Sorgfalt können sich Angaben (z.B. Konditionen, Tarifmerkmale) zwischenzeitlich verändert haben. Die tabellarische Übersicht soll Ihnen einen transparenten Überblick der derzeit am Markt agierenden Anbieter und deren Produktangebote verschaffen und Ihnen insbesondere ermöglichen, Ihre bisherigen Annahmen auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überdenken. Sie haben jedoch nicht den Zweck, Empfehlungen oder Handelsanleitungen irgendeiner Art abzugeben. Obwohl den in diesem Dokument enthaltenen Angaben Quellen zugrunde liegen, die als zuverlässig erachtet werden, kann für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit keine Gewähr übernommen werden. Die Haftung für den Inhalt, die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ist deshalb insgesamt ausgeschlossen.

SB = Selbstbehalt | (ja) = SB Eingeschränkt | (-) = entfällt | (*) = Sondertarif von ReisePolice.com

Quelle: ReisePolice.com

Alle Produkte im Überblick:

Auslandsversicherung für Deutsche im Ausland & Ausländer in Deutschland

ReisePolice WORLD

Auslandsversicherung ReisePolice WORLD
Versicherung für private Langzeitreisen, Globetrotter und Backpacker bis 2 Jahre Reisedauer
Mehr Infos

ReisePolice EDUCATION 60

Auslandsversicherung ReisePolice EDUCATION60
Versicherung für Sprachschüler, Au-Pairs, Studenten, Work & Travel und Freiwilligenarbeit
Mehr Infos

ReisePolice CAMPUS

Auslandsversicherung ReisePolice CAMPUS
Versicherung für Studenten, Praktikanten, Stipendiaten, Doktoranden und Wissenschaftler
Mehr Infos

ReisePolice GLOBETROTTER

Auslandsversicherung ReisePolice GLOBETROTTER
Versicherung für Backpacker, Globetrotter und Working-Holiday Teilnehmer
Mehr Infos

Krankenversicherung für Deutsche im Ausland

ReisePolice GLOBAL

Reiseversicherung ReisePolice GLOBAL
Versicherung für längere Urlaubsreisen, Geschäftsreisen & Junge Leute Reisen
Mehr Infos

ReisePolice TRAVELLER

Reiseversicherung ReisePolice TRAVELLER
Versicherung für privat & beruflich reisende Einzelpersonen, Paare und Familien
Mehr Infos

ReisePolice EXPAT

Reiseversicherung ReisePolice EXPAT
Krankenversicherung für Expatriates, Langzeitreisende und Mitarbeiter im Ausland
Mehr Infos

Weitere Reiseversicherungen für Deutsche im Ausland

ReisePolice STORNOSCHUTZ

Auslandsversicherung ReisePolice STORNOSCHUTZ
Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch ohne Selbstbeteiligung für alle Reisearten
Mehr Infos

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ

Auslandsversicherung ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ
Reisegepäckversicherung für Urlaubs- und Privatreisen im Ausland
Mehr Infos

ReisePolice SACHSCHUTZ

Auslandsversicherung ReisePolice SACHSCHUTZ
Weltweite Haftpflicht- und Unfallversicherung für private und berufliche Reisen im Ausland
Mehr Infos

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland (Incoming)

ReisePolice VISITOR

Incoming-Versicherung ReisePolice VISITOR
Versicherung für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland und den Schengen-Staaten
Mehr Infos

ReisePolice VISUM

Incoming-Versicherung ReisePolice VISUM
Incoming-Versicherung für ausländische Besucher in Deutschland, EU sowie Schengen-Ländern
Mehr Infos

Reiseversicherungen im Überblick:

pinREISE-KRANKENVERSICHERUNG

Was leistet die Reisekrankenversicherung?
Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten für den Fall, dass Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. In den meisten Ländern werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt, d.h. der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten alleine für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen. Um diese finanzielle Belastung zu vermeiden ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz (auch in den USA und Kanada) zu empfehlen und dringend angeraten. Achtung: Die Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall weit über 50.000 Euro kosten und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet auch hier den optimalen Versicherungsschutz und übernimmt die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

pinREISE-GEPÄCKVERSICHERUNG

Was leistet die Reisegepäckversicherung?
Für den Fall, dass Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt Ihnen die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für Wertsachen gelten darüber hinaus bestimmte Höchstgrenzen. Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt. Eine Absicherung des Reisegepäcks kann entweder während der gesamten Reise oder nur auf der Hin- und Rückreise (Gepäck-Transport-Versicherung) abgesichert werden.

pinREISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Was leistet die Reisehaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Sie auf, wenn Sie einen anderen Menschen (Dritten) oder dessen Eigentum schädigen. Hierbei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. Wenn der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche geltend macht, kann Sie das schnell einige Tausend Euro oder mehr kosten. In der Regel sind aber im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Auslandsreisen von sechs bis zwölf Monaten im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bitte informieren Sie sich dennoch, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Auslandsreisen mit abdeckt.

pinREISE-UNFALLVERSICHERUNG

Was leistet die Reiseunfallversicherung?
Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise so schwer verletzen, dass Sie infolge des Unfalls dauerhaft körperlich geschädigt bleiben (Invalidität liegt vor), bekommen Sie von Ihrer Reiseunfallversicherung eine finanzielle Entschädigung in Form einer Einmalzahlung aufgrund einer dauerhaften Invalidität. Darüber hinaus können auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie eine Einmalzahlung bei Unfalltod mitversichert werden.

pinREISE-RÜCKTRITTS-/ABBRUCHVERSICHERUNG

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt für Sie die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise - beispielsweise aus Krankheitsgründen - nicht mehr antreten können. Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Schutz nennt sich Reiseabbruchversicherung.

pinREISE-ASSISTANCE

Was leistet die Reise-Assistance?
Als Assistance-Leistungen bezeichnet man die Hilfestellung im Schadensfall vor Ort. Ihre Versicherung nimmt Ihnen im Reiseland alles ab, was normalerweise im Schadensfall zu tun ist: Informationen beschaffen, Rückreise oder etwaige Krankenbesuche organisieren, Reparaturen einleiten, Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus oder öffentlichen Institutionen leisten, Reisedokumente und Ausweispapiere neu ausstellen lassen etc.

Tipps für eine schnelle Schadenregulierung:

pinTIPP 1

Verständigen Sie bitte den Versicherer Ihrer Reiseversicherung und wenn nötig auch die Polizei!
Auch wenn es Ihnen im ersten Moment schwer fällt: Bitte bewahren Sie Ruhe, wenn Ihnen oder Ihren Mitreisenden auf Reisen etwas passiert ist. Ihre Versicherungsgesellschaft steht Ihnen jederzeit über eine 24-Stunden Notfall-Hotline in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte melden Sie einen Diebstahl, Einbruch, Raub oder Unfall sofort der örtlichen Polizei und lassen Sie sich den eingetretenen Versicherungsfall schriftlich polizeilich bestätigen. Bei Schäden, z.B. an Sachen oder Reisegepäck, muss die polizeiliche Bescheinigung eine Liste aller verschwundenen oder defekten Gegenstände enthalten.

Zu den Notfall-Rufnummern der Versicherer gelangen Sie hier!

pinTIPP 2

Erstattung medizinischer Kosten in den USA (Amerika)
Insbesondere in den USA verlangen Ärzte und Krankenhäuser nicht selten von den Patienten eine Anzahlung für die Behandlung oder eine direkte Begleichung der Behandlungskosten vor Ort. Dies kann unter Umständen eine große Belastung Ihrer Urlaubskasse oder Reisekasse bedeuten. Die Kosten für medizinische Versorgungen in den USA liegen durchschnittlich 300% bis 800% höher als in Deutschland! Und das, obwohl gerade die Bundesrepublik Deutschland für Spitzenleistungen bei Therapie und Diagnostik bekannt ist.

Wie lassen sich diese Preisunterschiede erklären?

Die Preisgestaltung bei Ärzten und Krankenhäusern in den USA ist frei - es gibt z.B. keine Gebührenordnung und für Arzneimittelpreise keine Vorschriften. Um einerseits die Behandlungsqualität zu sichern und andererseits die Behandlungskosten zu begrenzen, sind von den Versicherungen spezielle Netzwerke in den USA geschaffen worden. Diese schließen Verträge mit Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (Ausnahme: Zahnärzte). Allen Mitgliedern der Netzwerke werden Preisnachlässe von 20% und mehr gewährt! Fast jeder Versicherer der eine Auslandskrankenversicherung für die USA anbietet, verfügt über einen direkten Ansprechpartner vor Ort oder eine eigene Niederlassung in Amerika. Über diese erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner sowie sofortigen Zugang zu den jeweiligen Netzwerken.

Ihre Vorteile:
• Ein deutschsprachiger Ansprechpartner vertritt Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Behandlern und Krankenhäusern vor Ort
• Dialog ohne Zeitverschiebung mit Hilfe Ihres persönlichen Ansprechpartners vor Ort
• Hohe Anzahlungen entfallen für Sie und sind nicht notwendig
• Kostenerstattung gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus erfolgt in der Regel direkt vor Ort (direct payment)

Achtung:
Bitte bezahlen Sie auf keinen Fall Rechnungen (außer Zahnarzt-Rechnungen und Medikamente) im Voraus und leisten Sie bitte auch keine Anzahlungen. Ihr Ansprechpartner vor Ort (vom Versicherer beauftragt) vereinbart in der Regel mit dem Behandler oder Krankenhaus eine Direktabrechnung. Es besteht natürlich auch für Sie die Möglichkeit selbst nach Netzwerkärzten zu suchen. Diese finden Sie zum Beispiel unter www.multiplan.com, www.phcs.com oder www.ccnusa.com.


pinTIPP 3

Verhalten und benötigte Angaben am Telefon (Schadenhotline)
Prinzipiell gilt immer: Je früher Sie einen Schaden melden, desto besser. Wenn Sie einen Notfall melden, machen Sie bitte folgende Angaben, damit die Versicherungsgesellschaft den Schadenfall schnell aufnehmen und Ihnen rasch weiterhelfen kann.

• Was ist passiert?
• Wer ist geschädigt? Was ist beschädigt?
• Wo befindet sich die betroffene(n) Person(en)?
• Wer ist die zuständige Kontaktperson?
• Wie kann man Sie am Besten erreichen (Telefon etc.)?
• Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
• Welche Leistungen sind versichert?
• Wie lautet die Versicherungsnummer?

pinTIPP 4

Weitere Vorgehensweise
Nachdem Sie Ihre Reiseversicherung benachrichtigt und den Schaden polizeilich gemeldet haben, sollten Sie auch Ihren Reiseveranstalter über den Schaden informieren. Vereinzelt sind über diesen auch Schäden abgesichert. Außerdem brauchen Sie vom Hotel, der Bahn- oder Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigungen über die entstandenen Schäden. Alle Belege und Rechnungen, die Ihnen durch den Notfall entstanden sind, reichen Sie bitte im Original beim Reiseversicherer ein. Alle Belege für die Krankenversicherung müssen den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten.
Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass aus den Arztrechnungen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.

pinTIPP 5

Medizinisch notwendiger Rücktransport: Was bedeutet das und wer organisiert Ihn?
Bei einer ernsthaften Erkrankung im Ausland und es absehbar ist, dass Sie länger im Krankenhaus behandelt werden müssen oder die medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann, werden Sie von Ihrer privaten Reisekrankenversicherung zurück nach Deutschland gebracht. Eine medizinische Unterversorgung liegt z.B. vor, wenn die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entsprechen. In einem solchen Fall spricht man von einem "medizinisch notwendigen" oder "medizinisch sinnvollen" Rücktransport.
Ob ein Transport in ein deutsches Krankenhaus erforderlich ist, wird in der Regel vor Ort entschieden: Die behandelnden Ärzte treffen gemeinsam mit den Sachverständigen der jeweiligen Versicherung sowie den Angehörigen des Reisenden die Entscheidung über einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Die Voraussetzungen für das Kriterium "medizinisch notwendig" können jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall besonders wichtig und dringend angeraten, sofort die Versicherung zu informieren. Der Versicherer kümmert sich sofort und leitet alle notwendigen und weiteren Schritte - wenn nötig auch um die Abwicklung des Rücktransports in einem speziellen Ambulanzflugzeug.

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen


    • Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?
      Eine Auslandskrankenversicherung muss vor Reiseantritt für den gesamten Reisezeitraum abgeschlossen werden. Dabei gelten die Abreise aus Deutschland als erster, sowie die Rückreise/Einreise nach Deutschland jeweils als letzter Tag des Auslandaufenthalts. Voraussetzung für den Versicherungsabschluss ist der Hauptwohnsitz in Deutschland sowie eine gültige deutsche Kontoverbindung.
    • Kann eine Auslandskrankenversicherung verlängert werden?
      Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist nach Prüfung und vorbehaltlich der Bewilligung durch den Versicherer, innerhalb der Maximallaufzeit des entsprechenden Tarifs, möglich. Ein Antrag auf Weiterversicherung muss stets schriftlich und vor Ablauf des aktiven Versicherungsschutzes gestellt werden. Bitte senden Sie uns im Rahmen Ihres Verlängerungswunsches eine kurze, formlose Email mit folgenden Eckdaten: Bis wann wird der Versicherungsschutz voraussichtlich noch benötigt, Versicherungsnummer sowie eine deutsche Bankverbindung zur Abbuchung des Differenzbetrages. Gegebenenfalls müssen ergänzend Gesundheitsfragen beantwortet werden.
    • Kann ich meine Auslandskrankenversicherung vorzeitig kündigen?
      Sollte Ihre Rückreise nach Deutschland vor Ablauf Ihres Versicherungsvertrages erfolgen, kann eine vorzeitige Kündigung beim Versicherer eingereicht werden. Bitte senden Sie uns hierfür eine kurze, formlose Email mit Bekanntgabe der vorzeitigen Rückkehr. Geben Sie zusätzlich Ihre Versicherungsnummer an und senden Sie uns vorliegende Dokumente, wie z.B. Ihr Flugticket, Bordkarte, Zugticket etc. als Nachweis der Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes mit. Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsgesellschaft nicht immer eine rückwirkende Kündigung möglich ist. Wir empfehlen daher uns bzw. den Versicherer schnellstmöglich über Ihre vorzeitige Rückreise in Kenntnis zu setzen. Für die Erstattung eventuell anfallender Restbeiträge benennen Sie uns zudem bitte eine deutsche Kontoverbindung.
    • Was bedeutet Selbstbehalt/Selbstbeteiligung?
      Einige Tarife können mit einem so genannten Selbstbehalt abgeschlossen werden. Im Schadensfall bedeutet das für die zu versichernde Person, dass ein vom Versicherer festgelegter Betrag von Ihnen selbst als Risikoanteil getragen werden muss und nicht zurückerstattet wird. Die Selbstbeteiligung wird, je nach Tarifwahl, meist pro Schadenfall, oder auch jährlich vereinbart.
    • Was ist der Unterschied zwischen einem "medizinisch notwendigen" und "medizinisch sinnvollen" Rücktransport?
      Sollte im Ausland aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung eine stationäre Behandlung notwendig sein, wird der Versicherer prüfen, ob Sie vor Ort medizinisch ausreichend versorgt werden können oder ein Rücktransport nach Deutschland angeordnet werden muss. Dies hängt von der Schwere der Erkrankung und den medizinischen Standards im Reiseland ab. "Medizinisch notwendig" ist ein Rücktransport ebenfalls bei meist langfristigen stationären Aufenthalten, die 14 Tage übersteigen. Der "medizinisch notwendige Rücktransport" sieht keine Kostenübernahme vor, solange eine hinreichende Versorgung im Ausland gewährleistet werden kann.
      Alle genannten Gründe für einen medizinisch notwendigen Rückransport sind bei einem "medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports" mit eingeschlossen. Hinzu kommt, dass bei einem "medizinisch sinnvollen Rücktransport" das Wohl des Reisenden berücksichtigt wird. So wird ein Rücktransport angeordnet, wenn die erkrankte Person beispielsweise allein am Urlaubsort verbleibt oder die Genesung schneller in gewohnter Umgebung im Heimatland verläuft. Vertretbar ist er, sobald der Patient grundsätzlich transportfähig ist. Ein Rücktransport ins Heimatland wird durch die Versicherungsunternehmen in Kooperation mit deren Assisteuren bzw. Anbietern von Ambulanzflügen organisiert.
    • Für wen lohnt sich eine Jahres-Auslandskrankenversicherung?
      Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung ist zu empfehlen, wenn Sie mehrmals im Jahr privat oder beruflich ins Ausland verreisen, oder auch ein verhältnismäßig hoher Reisepreis versichert werden soll. Meist sind die Kosten bei zwei Reisen pro Jahr bereits günstiger als eine Einzelversicherung pro Reise. Eine Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice ist sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatversicherte absolut sinnvoll! Sie übernimmt die Kosten für medizinische Heilbehandlungskosten bei Krankheit und Unfall im Ausland sowie Kosten für den medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport ins Heimatland.
    • Haben Sie auch Familien-Auslandskrankenversicherungen?
      Für kurzfristige Reisen können sich Familien mit einer Jahres-Reisekrankenversicherung absichern. Die Jahrespolice schützt Sie zusammen mit Ihrer Familie weltweit bei Auslandsreisen, je nach Tarif, i.d.R. zwischen 6-8 Wochen lang, vor den Kosten eintretender Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus können wir Ihnen ebenfalls Auslandskrankenversicherungen für Langzeitreisen mit der Familie anbieten. Je länger die Reise dauert, desto höher ist die Gefahr, dass ein Familienmitglied im Ausland erkrankt. Unsere Langzeit-Reise-Krankenversicherungen für Familien bieten Ihnen die gleichen Leistungen wie eine Jahres-Reisekrankenversicherung mit dem Unterschied, dass diese längere Reisezeiten abdecken. Mitversicherte Leistungen sind beispielsweise die Organisation und Kosten für eine notwendige Betreuung versicherter minderjähriger Kinder, wenn die mitreisende Betreuungsperson wegen Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt und das Kind alleine zurück- bzw. weiterreisen muss. Muss das Kind selbst stationär behandelt werden, werden z.B. auch die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson übernommen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu einem passenden Familien-Tarif.
    • Gilt meine heimische Krankenversicherung in Deutschland auch im Ausland?
      Gesetzlich Krankenversicherte sind bei Reisen in EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nach dortigem Recht geschützt. Der Umfang dieses Schutzes entspricht selten den bei uns üblichen Leistungen. In allen anderen Ländern besteht über die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin kein Krankenversicherungsschutz. Damit Sie auf den Behandlungskosten im Ausland nicht sitzen bleiben und diese gar selbst tragen müssen, empfiehlt sich eine zusätzliche, private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für eventuelle Notfälle wie akut auftretende Erkrankungen oder Unfälle absichert. Auch für privat vollversicherte Angestellte, Beamte und Selbständige lohnt es sich, medizinische Behandlungen im Ausland über die Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen. Sie sparen die Selbstbeteiligung und wahren so den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
    • Wie kann ich einen Heimaturlaub in Deutschland absichern?
      Einige Tarife beinhalten die Mitversicherung eines Heimaturlaubschutzes für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland. Sie wären folglich in dieser Zeit für sämtliche medizinische Notfälle (Krankheit/Unfall) versichert, ohne sich in Deutschland bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden zu müssen. Je nach Tarif und vertraglicher Mindestreisedauer kann ein Heimaturlaubschutz zwischen zwei bis acht Wochen gewählt werden.
      Achtung: Der Heimaturlaub kann nicht an das eigentliche Versicherungsende angefügt werden, um Versicherungslücken in Deutschland zu überbrücken!
    • Was ist eine Anwartschaft?
      Wer sich dafür entscheidet, den überwiegenden Teil des Jahres ins Ausland zu reisen, muss sich in Deutschland bei seiner gesetzlichen Krankenkasse abmelden oder kann seinen Versicherungsschutz zu ermäßigten Beiträgen auf eine sogenannte "Anwartschaft" umstellen lassen. Hierbei "ruht" Ihr Versicherungsschutz in Deutschland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch; das heißt, Krankenhaus- und Arztbesuche, verordnete Medikamente etc. zahlt die Krankenversicherung nicht. Nach Ihrer Rückkehr können Sie Ihre Mitgliedschaft zu gleichen Konditionen jederzeit wieder aktivieren. Die Anwartschaft ist allerdings ausgeschlossen, wenn Sie während des Auslandsaufenthaltes im Versicherungssystem eines Staates der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung besteht, versichert sind. Die dortigen Zeiten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als Vorversicherungszeiten anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU, gibt es die Möglichkeit eventuelle Leistungen im Schadensfall über Ihre gesetzliche Krankenkasse in Deutschland abzurechnen. Meist werden jedoch nur teilweise oder gar keine Kosten von selbiger übernommen. Insofern lohnt sich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung in jedem Fall! Für Kosten außerhalb der EU leisten die gesetzlichen Ersatzkassen generell nicht. Ob für Sie eine Anwartschaftsversicherung in Frage kommt und möglich ist, kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.
    • Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?
      Unsere Reiserücktrittsversicherungen gibt es als Einmalschutz für einmalige Reisen sowie als Jahresschutz für beliebig viele Reisen im Jahr. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist bei den meisten Tarifen bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die genauen Abschlussfristen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsbedingungen der Tarife.
    • Für was leistet die Reiserücktrittsversicherung?
      Die Urlaubsreise ist gebucht, die Reisekosten bereits bezahlt - kurz vor dem lang ersehnten Urlaub erkranken Sie unerwartet schwer und können Ihre Reise nicht antreten. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen im Leistungsfall die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen, die Ihre Person betreffen, nicht antreten können. Die Reiserücktrittskostenversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung bzw. Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Sie gibt es als Versicherungsschutz für einmalige Reisen bzw. auch als Jahresvertrag.
    • Ab welchem Zeitpunkt gilt die Reiserücktrittsversicherung?
      Der Versicherungsschutz gilt sofort nach Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts. Bitte beachten Sie die jeweilige Abschlussfrist Ihrer gewünschten Reiserücktrittsversicherung.
    • Welche Reisen können versichert werden?
      Die Reiserücktrittsversicherung können Sie für alle Reisearten abschließen. Als Reisearten gelten z.B. Bus-, Bahn-, Auto-, Schiffs- oder Flugreisen. Beachten Sie bitte, dass einige Versicherer explizit für Schiffsreisen gesonderte Reiserücktrittstarife anbieten.
    • Für wen lohnt sich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
      Mit einer Jahresreiserücktrittsversicherung sind Sie optimal gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch für beliebig viele Reisen im Jahr geschützt. Egal ob Single, Familie oder Paar - eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Reisende, die mehr als 1-2 mal im Jahr verreisen. Unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherungen gelten weltweit und bieten Ihnen das ganze Jahr hindurch zuverlässigen Schutz auf allen privaten oder auch geschäftlichen Reisen. Der Jahresschutz (Jahrespolice) kann mit oder ohne Selbstbeteiligung online gebucht werden und erstattet Ihnen im Leistungsfall die Reiserücktritts- bzw. Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen.
    • Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
      Die Reiseabbruchversicherung tritt für den Fall ein, dass eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die zusätzlichen Reisekosten bzw. die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Egal ob Sie per Bus, Bahn, Auto, Schiff oder mit dem Flugzeug verreisen, die Reiseabbruch-Versicherung lässt sich stets zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abschließen.
    • Wann gilt eine Reise als angetreten?
      Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Reiseantritt. Eine Reise gilt als angetreten, wenn erste Leistungen Ihrer Reise teilweise oder vollständig in Anspruch genommen wurden. Dazu zählen beispielsweise der Check-in bei einer Flugreise, auf dem Schiff bzw. im Hotel oder auch das Einsteigen in einen Bus, Zug bzw. die Übernahme eines Mietwagens.
    • Was bedeutet der Selbstbehalt?
      Die meisten Reiserücktrittsversicherungen können wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt, muss ein Betrag (Eigenanteil) von 20% der zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden Stornierungskosten selbst tragen, mindestens jedoch 25,00 EUR.
    • Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
      Eine Reisegepäckversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie wertvolles Gepäck bei sich tragen und längerfristig im Ausland reisen. Die Reisegepäckversicherung sichert Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen ab, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
    • Neuwert oder Zeitwert, wie wird entschädigt?
      Entschädigt wird immer der Zeitwert der abhandengekommenen oder zerstörten Gegenstände bzw. die notwendigen Reparaturkosten bei Beschädigung des Reisegepäcks. Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Wertgegenstände Entschädigungsgrenzen gibt. Den genauen Leistungsumfang können Sie den Versicherungsbedingungen Ihres gewünschten Tarifs entnehmen.
    • Sind mein Fotoapparat und Laptop auf Reisen mitversichert?
      Fotoapparat und Laptop können bis 50% der Versicherungssumme mitversichert werden. Für derartige Wertsachen besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden.
    • Mein Gepäck ist nicht am Flughafen angekommen und abhanden gekommen, was nun?
      Sollte Ihr Reisegepäck nicht am Flughafen angekommen oder gar abhanden gekommen sein, können Sie die Airline dafür haftbar machen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte schnellstmöglich an den Service-Point der Airline und zeigen Sie an, dass Ihr Gepäck abhandengekommen ist.

      Hinweis: Wird Ihr Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert, d. h., es erreicht den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie (Lieferfristüberschreitung), erstattet der Versicherer im Rahmen der Reisegepäckversicherung die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
    • Ich reise mit dem Auto, ist mein Gepäck darin auch durch die Reisegepäckversicherung mitversichert?
      Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen leistet die Reisegepäckversicherung nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum, oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z.B. Parkplatz, Hafen).
      Versicherungsschutz besteht, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist.
      Hinweis: Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.
    • Ist mein Gepäck beim Camping versichert?
      Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist.
      Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzt ein Versicherer i.d.R. nur, sofern sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich die Wertsachen in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.
    • Sind Sportgeräte mitversichert?
      Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versicherbar, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Sportgeräte können Sie ebenfalls durch eine Sportgeräteversicherung absichern.
    • Wann muss ich eine polizeiliche Meldung machen?
      Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Das der Polizei einzureichende Verzeichnis der vom Schadenfall betroffenen Gegenstände muss als Einzelaufstellung gefertigt werden und auch Angaben über den jeweiligen Anschaffungszeitpunkt sowie den Anschaffungspreis der einzelnen Gegenstände enthalten. Das vollständige Polizeiprotokoll muss dem Versicherer eingereicht werden.
    • Was ist durch die Reisegepäckversicherung nicht versichert?
      Nicht versichert sind i.d.R. Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. Den genauen Leistungsumfang entenehmen Sie bitte dem gewünschten Tarif.
    • Welche Versicherungen sind Bestandteil eines Reiseversicherungspakets?
      Unsere Reiseversicherungspakete können als Einmalschutz für einmalige Reisen, sowie als Jahresschutz für beliebig viele Reisen im Jahr abgeschlossen werden. Zu den versicherbaren Bausteinen eines Reiseschutzpaketes zählen die Reisekrankenversicherung, Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- sowie Reisegepäckversicherung. Optional lassen sich in den Versicherungspaketen auch Bausteine abwählen. Die genauen Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen gewünschten Tarif.
    • Für wen eignen sich die Reiseschutz-Pakete?
      Unsere Reiseschutzpakete beinhalten umfangreiche Versicherungsleistungen und sind geeignet für Personen, die einen Rundum-Sorglos-Versicherungsschutz im Ausland genießen möchten. Sie eignen sich für Flugreisen, Auto-, Bahn- und Busreisen. Auch Schiffsreisen können Sie mit einem Versicherungspaket absichern. Unsere Reiseversicherungen sind umfassend mit einer Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Notfall-, Reisegepäck-, Reise-Unfall- und Reise-Haftpflichtversicherung buchbar.
    • Für wen eignet sich ein Jahres-Reiseschutzpaket?
      Ein Jahres-Reiseschutzpaket eignet sich für Privat- sowie Geschäftsreisende, die für beliebig viele Reisen im Jahr mit einem umfassenden Rundum-Sorglos-Versicherungsschutz versichert sein möchten. Beachten Sie dabei bitte immer die vertraglich geregelte, maximale Reisedauer jeder Reise. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem gewünschten Tarif.
    • Welche Leistungsinhalte können individuell gebucht werden?
      Sollten Sie schon einen Auslandskrankenversicherungsschutz haben, können Sie das Reiseschutz-Paket auch ohne Reisekrankenversicherung buchen. Gleiches gilt für die Reiserücktrittsversicherung, die Sie bei einigen Tarifen ebenfalls optional abwählen können.
    • Wie kurzfristig kann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden?
      Die Abschlussfristen sind abhängig von der gewünschten Versicherung. Während beispielsweise eine Auslandskrankrankenversicherung kurzfristig noch vor Reiseantritt aus Deutschland abgeschlossen werden kann, unterliegt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bestimmter Abschlussfristen. Die entsprechenden Abschlusshinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsbedingungen der Tarife.
    • Ist eine Versicherungsbuchung auch telefonisch möglich?
      Nein – der Versicherungsabschluss ist ausschließlich über die vorgesehenen Onlinebuchungslinks bzw. hinterlegten Antragsformulare (sofern vorhanden) möglich. Gern assistieren wir Ihnen telefonisch beim Buchungsprozess.
    • Welche Dokumente erhalte ich nach Versicherungsabschluss?
      Nach Buchung Ihres Versicherungsschutzes erhalten Sie Ihre Versicherungspolice sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen i.d.R. per Email in digitaler Form zum Abspeichern bzw. Ausdrucken, oder in Papierform. Die Versicherungsgesellschaften handhaben dies unterschiedlich. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor dem Abschluss noch einmal sorgfältig die eingegebenen Daten auf Richtigkeit.
    • Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
      Die Zahlungsmodalitäten sind, entsprechend der Bedingungen der Versicherer, unterschiedlich geregelt. Die genauen Zahlungsoptionen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Tarifinformationen.
    • Können Sie als Makler meine gewünschte Reiseversicherung buchen?
      Regulär erfolgt der Abschluss ausschließlich online über die dafür vorgesehenen Onlinebuchungslinks. Manche Versicherer stellen Anträge zur Verfügung. Sollten Sie sich unsicher sein, begleiten wir Sie während des Buchungsprozesses gern telefonisch.
    • Ich bin bereits im Ausland – kann ich trotzdem eine Reiseversicherung abschließen?
      Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist ein Versicherungsabschluss aus dem Ausland i.d.R. meist nicht mehr möglich. Eine solche Situation muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden. Hierfür bitten wir Sie um eine kurze Email mit Eckdaten zu zu Ihrer Person und Ihrem weiteren Reisevorhaben. Folgende Angaben sind für uns hilfreich: Ihr Alter, seit wann sind Sie bereits im Ausland, wo ist Ihr Hauptwohnsitz, welche Staatsbürgerschaft haben Sie, was genau machen Sie im Ausland (privat/beruflich/Studium etc.), welche Länder möchten Sie bereisen (mit oder ohne USA/Kanada), wo halten Sie sich derzeit auf, haben Sie bereits eine Vorversicherung? Die Email richten Sie bitte an: kundenservice(at)reisepolice.com
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