Würzburger Versicherung

Würzburger Incoming Versicherung

Besucherversicherung

ab
1,60 €
pro Tag
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Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für ausländische Gäste & Besucher
Produkt:
Incoming-Besucherversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine Reise
Reisedauer:
bis 365 Tage
Geltungsbereich:
gültig für DE, LI, CH, NO, IS & EU-Staaten
Heimaturlaub:
-
Reiseart:
gültig für Privatreisen
Altersgrenzen:
keine Altersbegrenzung
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt
Testurteil:
-
Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer Rücktransport
Zusatzleistungen:
Reisehaftpflicht & Reiseunfall optional
Abschlussfrist:
innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in Deutschland, EU, Schweiz und Liechtenstein.
Verlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer
Zahlungsart:
einmalig per Lastschrift / Kreditkarte
Beitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot / ab 4,50 € (> 65-74 J.) pro Tag
Mindestprämie:
10 Tage
Leistungen im Überblick AR 365
INCOMING-AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG  
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall kein Selbstbehalt
Geltungsbereich EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island
Reisedauer max. 365 Tage
Heilbehandlungskosten  
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort  
Ambulante ärztliche Heilbehandlung  
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz  
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche  
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)  
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen  
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten  
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik  
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Behandlungen (ambulant und stationär)  
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles  
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000 €
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten  
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss  
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind  
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten  
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären  
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise  
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss bis max. 5.000 €
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt  
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)  
Rücktransport  
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport  
Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen  
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)  
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind  
Leistungen der Assistance  
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland  
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland  
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)  
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland  
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen  
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland  
Vermittlung ärztlicher Betreuung  
Informationen über Klimaverhältnisse  
Informationen über Devisenbestimmungen  
Notfall-Service  
24-Stunden-Hotline  
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline je Versicherungsfall durch die Würzburger bis zu 50,00 €
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten  
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind  
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)  
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen  
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland  
Informationen über Krankenhäuser im Ausland  
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland  
   
Optional buchbar  
REISE-UNFALLVERSICHERUNG AR 365
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
im Todesfall 15.000 €
im Invaliditätsfall (ab 90% Invalidität Verdopplung der Invaliditätsleistung) 30.000 €
Bergungskosten 5.000 €
   
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG AR 365
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden 3.000.000 €
Tarifvariante max. Reisedauer Alter Selbstbehalt Tagesprämie Geltungsbereich
Reisekrankenversicherung 365 Tage  bis 65 J.  nein 1,60 € gültig in Deutschland, allen EU-Ländern, Schweiz und Liechtenstein
ab 65-74 J. 4,50 €
ab 75 J. 6,50 €
Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung* 365 Tage 0 bis 75 J. nein 0,35 €

* Nur in Verbindung mit einer Auslandsreisekrankenversicherung buchbar.

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherbarer Personenkreis:
Es sind Personen versicherbar, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island.

Vertragsverlängerung:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung des Versicherers möglich.

Vorzeitige Beendigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.

Abschlusshinweise:
Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Antritt einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden. Der ergänzende Abschluss der ReisePolice VISITOR als Verlängerung einer bereits bestehenden Incoming-Krankenversicherung ist nicht möglich.

Zahlweise:
Die Zahlung der Prämie kann monatlich, jährlich oder einmalig per Bankeinzug, Kreditkarte oder PayPal erfolgen.

 

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