HanseMerkur Versicherung
HanseMerkur Incoming Reiseversicherung für ausländische Schüler, Sprachschüler, Studenten, Praktikanten & Au-Pairs
Besucherversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für Ausländer in DeutschlandProdukt:
Incoming-ReiseversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 60 Monate (5 Jahre)Geltungsbereich:
gültig für DeutschlandHeimaturlaub:
bis 6 Wochen pro Jahr mitversichertReiseart:
gültig für Studenten, Praktikanten & SprachschülerAltersgrenzen:
bis zum 35. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltTesturteil:
Stiftung Warentest 2013 (sehr gut)Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
Haftpflicht, Unfall, Gepäck & Assistance optionalAbschlussfrist:
innerhalb von 31 Tagen nach EinreiseVerlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der HöchstversicherungsdauerZahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
Kein AngebotMindestprämie:
15,00 €Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsfähig sind Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Teilnehmer an Work&Travel-Programmen, Professoren und Lektoren oder sonstige Personen bis zum 35. Lebensjahr, die nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland.
Versicherungsschutz im Heimatland:
Bei Versicherungsverträgen von mindestens 12-monatiger Dauer besteht auch Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Rückkehr in Ihr Heimatland. Heimatland im Sinne dieser Bedingung ist Ihr ständiger Wohnsitz vor Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist auf maximal 6 Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr begrenzt.
Wartezeiten:
Sofern der Versicherungsschutz oder Leistungen an Wartezeiten gebunden sind, rechnen sich diese vom Versicherungsbeginn an. Soweit nachstehend nicht besondere Wartezeiten genannt werden, beträgt die allgemeine Wartezeit 31 Tage. Die allgemeine Wartezeit entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt.
Das Datum der Einreise muss auf Verlangen der Advigon nachgewiesen werden. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für Sie.
Eine seit Einreise nachweisbare, lückenlos bis zum Versicherungsbeginn bestehende, vergleichbare Vorversicherung wird auf die allgemeine Wartezeit angerechnet.
Vertragsverlängerung:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur bzw. Advigon möglich.
Vorzeitige Beendigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet. Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.
Abschlusshinweise:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit gestellt werden. Er ist für die gesamte noch verbleibende Dauer des Aufenthaltes zu stellen.