ERGO Reiseversicherung
ERGO Incoming Krankenversicherung
Besucherversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für ausländische Gäste & BesucherProdukt:
Incoming-ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 365 TageGeltungsbereich:
gültig für DE + Schengen StaatenHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für PrivatreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
wahlweise mit / ohne Selbstbehalt buchbarTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
Reisehaftpflicht & Reiseunfall optionalAbschlussfrist:
vor Reisebeginn bzw. spätestens am Tag der EinreiseVerlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der HöchstversicherungsdauerZahlungsart:
einmalig per Latschrift, Kreditkarte oder PayPalBeitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot / ab 3,30 € (> 65 J.) pro TagMindestprämie:
-Leistungen im Überblick | Incoming-Kranken-Versicherung |
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INCOMING-KRANKEN-VERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | mit/ohne Selbstbehalt |
Geltungsbereich EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island | |
Reisedauer max. | 365 Tage |
Heilbehandlungskosten | |
Heilbehandlungskosten und Arzneimittel | |
Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen | |
Ambulante Heilbehandlungen | |
Arznei-, Heil- und Verbandsmittel | |
Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen | |
Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen | |
Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche | |
Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche | |
Bei einer Frühgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche: die Kosten der Heilbehandlung für Ihr neugeborenes Kind | |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung | |
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen | |
Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall | |
Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn sie während des Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten | |
Hilfsmittel, die während des Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls | |
Telefonkosten je Versicherungsfall bis | 25 € |
Krankenhaustagegeld anstelle Kostenersatz ab Beginn der stationären Behandlung | 50 € max. 30 Tage |
Bei stationärer Behandlung eines mitreisenden minderjährigen Kindes erstattet dir ERV die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. | |
Bei Transportunfähigkeit über das Reiseende hinaus übernimmt die ERV die Behandlungskosten bis zum Tag der Transportfähigkeit. | |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport | |
Überführung des Reisegepäcks aus dem Gastland zum Wohnort im Heimatland, sofern ein Krankenrücktransport erfolgt | |
medizinisch notwendiger Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Gastland | |
Überführungs- und Bestattungskosten | |
Sofern minderjährige Kinder oder betreuungsbedürftige Personen während des Aufenthaltes aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr von Ihnen betreut werden können, organisiert die ERV die Rückreise der Kinder oder der betreuungsbedürftigen Personen aus dem Gastland an den Wohnsitz im Heimatland und übernimmt hierfür die Mehrkosten der Rückreise. Alternativ organisiert die ERGO die Reise einer Ihnen nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise. |
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Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 € |
Optional buchbar (nur in Verbindung mit Incoming-Kranken-Versicherung) |
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REISE-UNFALLVERSICHERUNG | Incoming-Komplettschutz |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
im Todesfall | 10.000 € |
im Invaliditätsfall (ab 90% Invalidität Verdopplung der Invaliditätsleistung) | 20.000 € |
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG | Incoming-Komplettschutz |
Selbstbeteiligung bei Sachschäden im Versicherungsfall | 150 € |
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | 500.000 € |
ERGO Incoming-Versicherung für ausländische Gäste | ||||
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Tagesbeitrag: | Incoming-Kranken-Versicherung | |||
je Einzelperson | ||||
Geltungsbereich Deutschland / andere Gastländer | ||||
Aufenthaltsdauer | Mit Selbstbehalt | Ohne Selbstbehalt | ||
bis 64 J. | ab 65 J. | bis 64 J. | ab 65 J. | |
1.-45. Tage | 1,70 € | 4,00 € | 2,70 € | 6,00 € |
1.-365. Tage | 2,10 € | 4,80 € | 3,20 € | 7,20 € |
ERGO Incoming-Versicherung für ausländische Gäste | ||||
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Tagesbeitrag: | Incoming-Komplettschutz (Incoming-Kranken-Versicherung + Reisehaftpflicht-Versicherung + Reiseunfall-Versicherung) |
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je Einzelperson | ||||
Geltungsbereich Deutschland / andere Gastländer | ||||
Aufenthaltsdauer | Mit Selbstbehalt | Ohne Selbstbehalt | ||
bis 64 J. | ab 65 J. | bis 64 J. | ab 65 J. | |
1.-45. Tage | 2,90 € | 6,40 € | 3,70 € | 8,30 € |
1.-365. Tage | 3,20 € | 7,40 € | 4,30 € | 9,80 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Geltungsbereich:
Alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Der Versicherungsschutz gilt nicht in dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Die Incoming-Versicherung erfüllt die Anforderungen der EU an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben.
Selbstbeteiligung:
Incoming-Kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Gastland 100 € je Versicherungsfall.
Reisehaftpflichtversicherung: Bei Sachschäden 150 € je Versicherungsfall.
Vertragsverlängerung:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung des Versicherers möglich.
Vorzeitige Beendigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet.
Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.
Abschlusshinweise:
Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das Gastland zu erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit der Einreise in das erste Gastland und endet spätestens mit dem Verlassen der Gastländer.
Zahlweise:
Die anfallende Prämie ist einmalig per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.