DR-WALTER Versicherung
DR-WALTER (PROVISIT) Incoming Reiseversicherung
Besucherversicherung
Fragen zu dieser Reiseversicherung?
Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für ausländische Gäste + BesucherProdukt:
Incoming-VersicherungEinzelreise / Jahrespolice:
Reiseversicherung für eine einzelne ReiseMax. Reisedauer:
bis 2 JahreGeltungsbereich:
Gültig für DE, LI, CH, NO, IS + EU-StaatenHeimaturlaub:
Heimaturlaub nicht mitversichertReiseart:
Gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
Bis zum 69. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
eingeschränkt (KV ohne SB)Testurteil:
Keine AngabenKrankenrücktransport:
Medizinisch notwendiger Rücktransport inkl.Zusatzleistungen:
Haftpflicht-Unfall-Abschiebekostenversicherung inklusiveAbschlussfrist:
bis 1 Jahr nach Einreise möglichVerlängerungsoption:
Mit Vertragsverlängerung innerhalb der HöchstversicherungsdauerZahlungsart:
Monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein AngebotMindestprämie:
Keine MindestprämieLeistungen im Überblick | PRO VISIT Auslandsversicherung |
---|---|
Privathaftpflichtversicherung | inklusive |
Unfallversicherung | inklusive |
Abschiebekostenversicherung | inklusive |
Krankenversicherung | inklusive |
Ambulante ärztliche Heilbehandlung | 100% |
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen | 100% |
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln | 100% |
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung) | 100% |
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt | 100% |
Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung und zum Notarzt | 100% |
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport | 100% |
Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage | 100% |
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten | 100% |
Gebühren für Heil- und Kostenpläne | 100% |
Kein Selbstbehalt in der Krankenversicherung | 100% |
Direkte Abrechnung mit Arzt und Krankenhaus ohne Vorleistung | 100% |
Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie | 100% |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | 100% |
Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes während der gesamten Versicherungsdauer | bis 200 € |
Unfallbedingter Zahnersatz während der gesamten Versicherungsdauer | bis 2.000 € |
GOÄ-Sätze bis | 2,3 |
GOZ-Satz bis | 2,3 |
PROVISIT Versicherung für ausländische Besucher | ||
---|---|---|
Monatliche Prämien | Personen bis 29 Jahre | Personen bis 69 Jahre |
Abschluss innerhalb von einem Monat nach Einreise (1.-12. Monat) | 38,50 € | 64,00 € |
Abschluss innerhalb von einem Jahr nach Einreise (1.-12. Monat) | 54,00 € | 85,00 € |
ab dem 13. Monat | 58,50 € | 111,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsfähig sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Die Personen dürfen bei Abschluss des Versicherungsvertrages das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Bundesrepublik Deutschland nur vorübergehend auf halten.
Geltungsbereich:
Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Versicherung kann bis zu einem Jahr nach Einreise nach Deutschland bzw. in den Geltungsbereich für eine maximale Laufzeit von 12 Monaten erfolgen. Wird der Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Einreise abgeschlossen, beträgt die maximale Laufzeit der Versicherung 2 Jahre.
Höhere Beiträge bei späterem Abschluss:
Wenn Sie sich erst nach Ende des ersten Monats nach Ihrer Einreise versichern, erhöhen sich die Prämien für die ersten 12 Monate auf 54,00 € für Personen bis 29 und 85,00 € für Personen bis 69 Jahre.
Vertragsverlängerung:
Die Höchstversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich und nur dann, wenn der Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Einreise, Unterrichtsbeginn oder Beginn der Lehr- oder Forschungstätigkeit abgeschlossen wurde.
Urlaub im Ausland:
Für einen nachweisbar maximal 6-wöchigen Aufenthalt besteht während der Vertragsdauer weltweiter Schutz. Bei einem längeren Aufenthalt besteht Leistungspflicht nur für die ersten sechs Wochen. Als Nachweise gelten Flugscheine, Eisenbahnfahrkarten oder Stempel im Reisepass.
Sie planen eine Visa- oder Aufenthaltsverlängerung:
Neben dem direkten Abschluss der Versicherung vor oder unmittelbar nach der Einreise, können Sie den Tarif PROVISIT auch bis zu einem Jahr nach Einreise abschließen. Beispielsweise im Anschluss an eine Vorversicherung oder wenn Sie bisher noch keinen Versicherungsschutz besaßen.