BDAE Versicherung

BDAE (EXPAT FLEXIBLE) Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

ab
105 €
pro Monat

Fragen zu dieser Reiseversicherung?

Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)

Tarif:
für Deutsche im Ausland / Ausländer im Ausland
Produkt:
Langzeit Auslandskrankenversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine Reise
Reisedauer:
bis 60 Monate (5 Jahre)
Geltungsbereich:
weltweit - eingeschränkt für USA, Kanada, Schweiz
Heimaturlaub:
bis 90 Tage pro Vers.-jahr; max. 60 Tage am Stück
Reiseart:
gültig für Privat- & Geschäftsreisen
Altersgrenzen:
bis 66 Jahre
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt
Testurteil:
-
Krankenrücktransport:
medizinisch notwendiger Rücktransport
Zusatzleistungen:
-
Abschlussfrist:
jederzeit
Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / Kreditkarte
Beitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot
Mindestprämie:
-
Leistungen im Überblick EXPAT FLEXIBLE
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG BASIS
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall ohne SB
ambulante Behandlungen 100%
stationäre Behandlungen 100%
Arznei-, Verband- und Heilmittel 100%
zahnmedizinische Behandlungen 100%
Krankentransport 100%
Repatriierungen (Rücktransport) pro Schadenereignis bis zu 250.000 €
Überführung im Todesfall bis zu 10.000 €
medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen  
   
Optional
 
ZUSATZ-MODUL PLUS
Zahnersatz 60%
Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung und deren Reparaturkosten pro Versicherungsjahr bis 80%, max. 1.000 €
ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen 100%
Sehhilfen pro Versicherungsjahr 50 €
   
Zusätzliche Leistungen zu den individuellen Vertragsleistungen
 
Versicherungsschutz im Heimatland möglich  
Assistance-Leistungen (z. B. mehrsprachige 24-h-Notfallrufnummer)  
weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung  
Tarif für Tarif Reisedauer Alter Selbstbehalt Monatsbeitrag Geltungsbereich
Einzelperson EXPAT FLEXIBLE BASIS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 105,00 € Weltweit (USA + Kanada + Schweiz eingeschränkt)
(einschl. Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA, Kanada und der Schweiz)
Einzelperson
(Zusatz-Modul)
EXPAT FLEXIBLE PLUS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 47,00 €
Einzelperson EXPAT FLEXIBLE BASIS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 425,00 € Weltweit (USA + Schweiz eingeschränkt)
(Versicherungsschutz für bis zu 42 Tage bei Aufenthalten in den USA und der Schweiz und bis 365 Tage bei Aufenthalten in Kanada)
Einzelperson
(Zusatz-Modul)
EXPAT FLEXIBLE PLUS bis 5 Jahre bis 66 J. nein 143,00 €


Wir bieten Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Produkte. Daher erhalten Sie neben einem Basis-Paket EXPAT FLEXIBLE BASIS das Zusatz-Modul EXPAT FLEXIBLE PLUS.

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsberechtigte natürliche Personen oder von versicherungsberechtigten juristischen Personen gemeldete natürliche Personen und jeweils deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gegeben ist. Das höchstversicherbare Alter beträgt 66 Jahre. Der Versicherungsschutz endet automatisch spätestens mit Ablauf des Monats, bevor die versicherte Person 67 Jahre alt wird.
Familiendefinition: Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.

Geltungsbereich:
Die versicherte Person hat für vorübergehende Aufenthalte außerhalb der Länder, in denen sie einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, weltweiten Versicherungsschutz unter Beachtung von VB Teil I, § 1 und VB Teil II, Punkt B1. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht für Aufenthalte in den USA und der Schweiz:

Bei Wahl des Geltungsbereichs „weltweit außer USA, Kanada, Schweiz“ besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA, Kanada und der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf. Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Bei Wahl des Geltungsbereichs „weltweit außer USA, Schweiz“ besteht Versicherungsschutz für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA und der Schweiz für maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf. Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen, die über den 42. Tag hinaus notwendig werden, wird nicht geleistet. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Versicherungsschutz im Heimatland:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte deutscher Staatsbürger in Deutschland besteht Versicherungsschutz für maximal 60 Tage am Stück. Insgesamt besteht Versicherungsschutz für maximal 90 Tage pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz besteht jedoch frühestens nach 60 Tagen, gerechnet ab dem in der Versicherungsbestätigung bezeichneten Versicherungsbeginn. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, und nicht vor Beginn des Aufenthaltes im angegebenen Hauptaufenthaltsland. Als Versicherungsjahr gilt der 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

Kündigung:
Das Versicherungsverhältnis kann für versicherte Personen jederzeit vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gekündigt werden. Es endet dann mit dem Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats.

Covid-19:
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland auch bei Reisewarnungen.

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