BDAE Versicherung

BDAE (EXPAT INFINITY) lebenslange Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

ab
39,00 €
pro Monat
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!

Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Privatpersonen im Ausland
Produkt:
Langzeit Auslandsreise-Krankenversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine Reise
Reisedauer:
unbegrenzt
Geltungsbereich:
weltweit (Tarifzonen 1-4), außer USA
Heimaturlaub:
mitversichert
Reiseart:
gültig für Privat- & Geschäftsreisen
Altersgrenzen:
Höchstaufnahmealter 75 Jahre
Selbstbeteiligung:
wahlweise 0 € / 250 € / 500 € / 1.000 €
Testurteil:
-
Krankenrücktransport:
medizinisch notwendiger Rücktransport
Zusatzleistungen:
-
Abschlussfrist:
jederzeit
Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift / Kreditkarte
Beitrag für Familien / Senioren:
kein Angebot / 137,00 € (> 61 J.)
Mindestprämie:
-
Leistungen im Überblick EXPAT INFINITY (BASIC) EXPAT INFINITY (CLASSIC) EXPAT INFINITY (PREMIUM)
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
Ambulante Behandlungen - 100% 100%
stationäre Behandlungen 100% 100% 100%
Arznei-, Verband- und Heilmittel 100% (stationär) 100% 100%
zahnmedizinische Behandlungen - 100% 100%
Zahnersatz / Kieferorthopädische Maßnahmen - - 90% d. Rechnungsbetrages
Vorsorgeuntersuchungen - ja ja
Schwangerschaft und Entbindung - - ja (Wartezeit)
Unfruchtbarkeitsbehandlungen - - 60%, max. 6.000 €
Hilfsmittel - bis 80%, max. 1.000 € bis 80%, max. 2.000 €
Sehhilfen inkl. Sehtest - ja ja
Augenlasern - - bis 2.500 €/Auge (Wartezeit)
Psychotherapie - - bis 80%, max. 2.000 €
Psychotherapie: für stationäre Behandlungen pro Vertragslaufzeit - - max. 30 Tage
Krankentransporte / Rücktransporte / Überführungen 100% 100% 100%
Rücktransport ins Heimatland an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person medizinisch notwendig medizinisch notwendig medizinisch sinnvoll
Nachhaftung (Kostenübernahme der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit nach Beendigung des Versicherungsschutzes aufgrund nicht planbarer und notwendiger ärztlicher Behandlung) - 30 Tage 30 Tage
Angeborene Leiden - 100% 100%
Patienten-Rechtsschutzversicherung ja ja ja
Medizinische Assistance ja ja ja
Jahreshöchstbetrag 1.000.000 € unbegrenzt unbegrenzt


Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Teil I und Teil II.

Beitragsberechnung (Monatsbeitrag):

Die Höhe des Monatsbeitrages bemisst sich nach der gewünschten Länderzone, dem Alter der zu versichernden Person, dem gewünschten Selbstbehalt, der gewählten Produktvariante sowie möglichen Risikozuschlägen. Durch die Möglichkeit, die Versicherung an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen, können die Beiträge stark von den nachfolgenden Einstiegsbeiträgen abweichen.

Einstiegsbeiträge:
Expat Infinity BASIC ab 39,00 EUR
Expat Infinity CLASSIC ab 56,00 EUR
Expat Infinity PREMIUM ab 75,00 EUR

So kalkulieren Sie Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag:
1. Identifizieren Sie zuerst Ihr geplantes Aufenthaltsland auf der Länderzonen-Liste.(Länderzonen 1-4)
2. Wählen Sie anhand des gewünschten Selbstbehaltes (wahlweise 0 €, 250 €, 500 € 1.000 €) die korrekte Beitragstabelle je nach Tarif Basic, Classic oder Premium
3. Ermitteln Sie in der Beitragstabelle den monatlichen Versicherungsbeitrag entsprechend Ihres aktuellen Alters und der Länderzone

Zwei Rechenbeispiele:
Marokko (Zone 1) / Tarif CLASSIC / jährlicher Selbstbehalt von 250 Euro / Altersgruppe der 56-60-Jährige
monatlicher Versicherungsbeitrag: 192 EUR

Thailand (Zone 2) / Tarif CLASSIC / jährlicher Selbstbehalt von 500 Euro / Altersgruppe der 66-70-Jährige
monatlicher Versicherungsbeitrag: 297 EUR

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherbarer Personenkreis:
Natürliche Personen, die ihren ständigen Aufenthaltsort außerhalb des Heimatlandes haben sowie deren Familienangehörige, sofern Versicherungsfähigkeit gemäß der VB Teil I, § 1 gegeben ist. Das Heimatland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in welchem sie für gewöhnlich ihren Lebensmittelpunkt vor dem Auslandsaufenthalt hat. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner/Lebensgefährten und Kinder. Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzen, können mitversichert werden. Das Höchstaufnahmealter beträgt 75 Jahre.

Geltungsbereich:
Weltweit, außer USA
Jedem Land ist eine Zone 1, 2, 3 oder 4 zugeordnet. Dabei handelt es sich bei Zone 1 um die günstigste Behandlungsregion und bei Zone 4 um die teuerste.

Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in den USA und in Ländern einer übergeordneten Zone besteht Versicherungsschutz für maximal sechs Wochen (kumuliert) pro Versicherungsjahr. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf akut auftretenden Behandlungsbedarf. Für Krankheiten, deren Behandlung bereits vor der Einreise feststand, besteht kein Versicherungsschutz. Für Behandlungen die über die sechs Wochen hinaus notwendig werden, besteht kein Versicherungsschutz. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer bzw. dessen Beauftragten anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Wechsel des Aufenthaltslandes
Sie wechseln während Ihres Auslandsaufenthaltes die Länderzone, verlagern Ihren Aufenthalt beispielsweise von Spanien (Zone 3) nach Brasilien (Zone 4)? Dies ist kein Problem, teilen Sie dem Versicherer bitte einfach vor Einreise ins neue Aufenthaltsland mit, dass Sie die Länderzone wechseln und passen somit Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag an.

Sie planen Aufenthalte in mehrere Länder unterschiedlicher Länderzonen?
Wir empfehlen Ihnen von Anfang an, die Länderzone desjenigen Landes der höchsten Kategorie zu wählen. Ein Beispiel: Während Ihrer Weltreise planen Sie nach Vietnam (Zone 2), auf die Philippinen (Zone 1) und in die Vereinigten Arabischen Emirate (Zone 3) sowie nach Australien (Zone 3) zu reisen? Wählen Sie am besten von Vornherein die Zone 3. Dann haben Sie auf jeden Fall auch Versicherungsschutz in Ländern der höchsten Zone (zum Beispiel in Singapur bei einer Zwischenlandung etwa).

Versicherungsschutz im Heimatland:
Für urlaubs- oder berufsbedingte Aufenthalte in Deutschland besteht Versicherungsschutz für bis zu sechs Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr, bei unterjährigen Versicherungsdauern im anteiligen Verhältnis. Der Aufenthalt ist vor Einreise beim Versicherer anzuzeigen. Beginn und Ende des Aufenthaltes sind auf Verlangen nachzuweisen.

Bei dauerhafter Verlegung des ständigen Aufenthaltes in das Heimatland kann der Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben, sofern diese Versicherung den gesetzlichen und lokalen Bestimmungen des Aufenthaltes- oder Wohnsitzlandes genügt. Die Prüfung dessen obliegt dem Versicherungsberechtigten bzw. der versicherten Person. Bei Verlegung des ständigen Aufenthaltes in die USA oder Deutschland muss die Versicherung beendet werden. Der Versicherungsvertrag kann durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragten gekündigt werden, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich des Versicherungsschutzes in einem Land so verändern, dass dieser Versicherungsschutz gegen nationale Gesetzgebungen verstößt.

Abschlusshinweise:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt, und nicht vor Beginn des Aufenthaltes im angegebenen Hauptaufenthaltsland. Als Versicherungsjahr gilt der 01.10. eines jeden Jahres bis zum 30.09. des darauffolgenden Jahres. Die Laufzeit ist unbefristet.

Angaben zum Gesundheitszustand:
Zur Feststellung des Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss ist für jede zu versichernde Person ein Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ausgenommen hiervon sind Neugeborene gemäß VB Teil I, § 4, Abs. 2. Für zu versichernde Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich auf eigene Kosten ein ärztliches Gesundheitszeugnis beizubringen. Der Versicherer bzw. dessen Beauftragten behalten sich eine Risikoprüfung vor und entscheiden über die Annahme des Antrages. Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung behalten sich der Versicherer bzw. dessen Beauftragten das Recht vor, die Versicherungsbedingungen um weitere Bestimmungen zu ergänzen oder einen entsprechenden Risikozuschlag zu erheben.

Kündigung:
Der Versicherungsschutz kann für einzelne versicherte Personen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres vom Versicherungsberechtigten oder der versicherten Person gegenüber der Versicherungsnehmerin gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag kann durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragten gekündigt werden, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich des Versicherungsschutzes in einem Land so verändern, dass dieser Versicherungsschutz gegen nationale Gesetzgebungen verstößt.

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