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Die häufigsten Irrtümer bei Reiserücktrittsversicherungen– wir klären auf und stellen richtig_irrtuemer_reiseruecktrittsversicherung_gr
Sie haben eine Reise gebucht und möchten die Stornokosten im Falle einer Reiseabsage wegen Krankheit oder Unfall absichern? Dafür gibt es die Reiserücktrittversicherung. Sie sind unsicher was diese beinhaltet? Wir klären Sie zu den häufigsten Falschannahmen beim Stornoschutz auf.
Nach mehr als zwei pandemiebestimmten Jahren, in denen nur sehr eingeschränkt gereist werden konnte, ist wieder Normalität in der Reisebranche eingekehrt. Der Urlaub naht und die Vorfreude steigt: Endlich abschalten und entspannen! So rückt auch das Thema Reiserücktrittsversicherung wieder verstärkt in den Fokus. Täglich erreichen uns Kundenanfragen die so manchen Irrtum in Bezug auf Reiserücktrittsversicherungen deutlich machen. Das Team von ReisePolice klärt Sie zu den häufigsten Trugschlüssen auf.

Irrtum 1:
Eine Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung gilt nur für mich und die Mitreisenden.

Ein Reiserücktritt oder Reiseabbruch kann vielfältige Gründe haben. In erster Linie denkt man dabei an die eigene, unerwartete Erkrankung oder die Erkrankung Mitreisender, die zur Absage oder einem Abbruch der gebuchten Reise führen kann. Tatsächlich umfasst der Versicherungsschutz in den überwiegenden Fällen jedoch einen viel größeren Personenkreis, nämlich auch die so genannten Risikopersonen. Hierzu zählen neben den Mitreisenden auch nahe Verwandte wie Eltern, Schwestern und Brüder, Kinder, Pflege- und Adoptivkinder. Je nach Versicherung und Tarif werden darüber hinaus auch Tanten, Onkel, Schwieger- und Stiefeltern, Cousinen und Cousins sowie Nichten und Neffen hinzugezählt. Die genauen Konditionen sind in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs geregelt.

Irrtum 2:
Die Versicherung leistet auch bei einem Reiserücktritt / Reiseabbruch aufgrund höherer Gewalt oder Einschränkungen am Urlaubsort.

Auch wenn in den aktuellen Tarifen bereits viele Szenarien mitversichert werden, gibt es nach wie vor auch Einschränkungen bei der Leistungspflicht. Hierzu zählen auch Ereignisse, die für den Versicherer nicht vorhersehbar und dadurch nicht kalkulierbar sind. Die Versicherungen sprechen hier von „höherer Gewalt“ und können Schadenersatz aufgrund dessen ausschließen. Prominente Beispiele hierfür sind Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Unwetter), Streiks von Bahn- oder Fluggesellschaften, Bürgerkriege, Embargos, Kriege, Aufstände oder Terrorismus. Ist eine solche Leistungseinschränkung formuliert, ist der Versicherer nicht verpflichtet, bei einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch Kostenersatz zu leisten, auch wenn diese Ereignisse zu Einschränkungen am Urlaubsort führen.

Irrtum 3:
Ein Reiserücktritt aufgrund von Angst, z.B. vor Terroranschlägen oder Infektionsrisiken, ist ein versichertes Ereignis.

Nein, dies ist kein versichertes Ereignis. Möchte man die gebuchte Reise nicht antreten, weil man aufgrund der Gegebenheiten am Urlaubsort oder einem Infektionsrisiko Angst hat zu reisen, sind die dabei entstehenden Stornierungskosten nicht versichert.

Irrtum 4:
Ich habe bereits eine Reiserücktrittsversicherung durch meine Kreditkarte und bin somit damit gut versichert.

Achtung! Mit der Kreditkarte erhalten Bankkunden mittlerweile in vielen Fällen auch ein integriertes Reiseschutzpaket mit Reiserücktrittsversicherung. Doch bitte beachten: Wir empfehlen vorab zu prüfen, unter welchen Konditionen die Versicherung im Schadenfall greift. Häufig wird nur dann Versicherungsschutz gewährt, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde! Einen zahlungsunabhängigen Versicherungsschutz bieten oft nur kostenpflichtige (Gold-)Kreditkarten. Auch die Versicherungsleistungen sind von Bedeutung: Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart? Entspricht die Versicherungssumme meinem Reisepreis? Leistet die Versicherung auch bei Pandemien? Diese Punkte sollten vorab in jedem Fall überprüft werden.

Irrtum 5:
Ich habe bereits eine (Jahres-)Reiserücktrittsversicherung und möchte eine beliebige Covid-19-Ergänzungsversicherung dazubuchen.

Aufgrund der vorangegangenen Jahre, welche durch die Corona-Pandemie bestimmt worden, haben Anbieter von Reiseversicherungen reagiert und ihr Produktportfolio um entsprechende Covid-19-Ergänzungsprodukte erweitert. Zusätzliche Risiken wie asymptomatische Erkrankungen, Quarantäne oder Nichtbeförderung können nun gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden. Diese Produkte sind vor allem für jene attraktiv, die bereits eine Reiserücktrittsversicherung im Jahrestarif oder über eine Kreditkarte besitzen, die jeweiligen Anbieter jedoch für pandemiebedingte Rücktritts- und Abbruchgründe nicht leisten. Aber Achtung: Jedes Corona-Zusatzpaket stellt eine Ergänzung zu einer bereits bestehenden Hauptversicherung beim gleichen Anbieter dar. Es ist somit nicht möglich, Haupt- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Versicherungen zu kombinieren. Beispiel: Hat man bereits einen Reiserücktrittsschutz in der Kreditkarte vorgesehen, so kann ein ergänzender Corona-Zusatzschutz nicht bei einer beliebigen Versicherung abgeschlossen werden, sondern lediglich beim gleichen Versicherer des Kreditkarteninstituts.

Irrtum 6:
Ich möchte den in meiner bestehenden Jahres-Reiserücktrittsversicherung / Kreditkarte versicherten Reisepreis mit einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung aufstocken.

Das klingt natürlich erst einmal verlockend: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, soll der Teil des Reisepreises, welcher über die bestehende Versicherungssumme hinausgeht, über eine Zusatzversicherung nachversichert werden. So spart man sich vermeintlich Kosten und kann die schon vorhandene Reiserücktrittsversicherung komplett ausschöpfen. Ähnlich wie bei den Corona-Ergänzungsversicherungen gilt jedoch auch hier, dass eine Kombination unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften nicht möglich ist und somit keine freie Auswahl besteht. Eine einmalige Aufstockung der Versicherungssumme ist ausschließlich beim gleichen Versicherer möglich. Bietet dieser eine solche Kombination nicht an, kann der volle Reisepreis nur über eine Aufstockung der Jahrespolice, oder eine eigenständige Versicherung über den Gesamtreisepreis erreicht werden.

Sie suchen noch die passende Reiserücktrittversicherung für Ihre Reise? Dann aufgepasst - in der aktuellen Ausgabe der FINANZtest (01/2023) wurden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für Singles und Familien getestet. Weitere Informationen finden Sie in unserem News Beitrag. Wünschen Sie eine Beratung zu einer Reiserücktrittsversicherung, sind Sie vielleicht noch unsicher welcher Tarif nun der Beste für Ihr Reisevorhaben und persönliche Gegebenheiten ist, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gern stehen wir Ihnen mit Informationen und Rat zur Verfügung. Sie erreichen das Team von ReisePolice.com telefonisch unter: 0351 / 8328830
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Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
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