ReisePolice
ReisePolice WORLD Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für EU-Bürger weltweit & Ausländer in der EUProdukt:
Langzeit AuslandsversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 24 MonateGeltungsbereich:
Europa, Welt (mit/ohne USA & Kanada)Heimaturlaub:
bis 8 Wochen pro Jahr mitversichertReiseart:
gültig für alle ReiseartenAltersgrenzen:
bis zum 55. Lebensjahr buchbarSelbstbeteiligung:
ohne SelbstbehaltRisikoträger:
ERGO Reiseversicherung AGTesturteil:
-Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller RücktransportZusatzleistungen:
Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung & Reisegepäck optionalAbschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
-Zahlungsart:
einmalig per Lastschrift / KreditkarteBeitrag für Familien / Senioren:
kein AngebotMindestprämie:
1 Monat VertragslaufzeitLeistungen im Überblick | ReisePolice WORLD |
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AUSLANDSKRANKEN-VERSICHERUNG | |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen | 100% |
ambulante Heilbehandlungen | 100% |
Röntgendiagnostik | 100% |
Strahlen,- Licht und sonstige physikalische Behandlungen | 100% |
Heilmittel, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik | 100% |
Arznei-, Heil- und Verbandsmittel | 100% |
Impfungen, die während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden | 100% |
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung | 100% |
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen | 100% |
provisorischer Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall | 100% |
Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während des versicherten Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | 100% |
Hilfsmittel, die während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls | 100% |
Maximal fünf ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen | 100% |
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen | 100% |
Telefonkosten für Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale | 100% |
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen | 100% |
medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche | 100% |
Entbindung oder Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche | 100% |
Leistungen für Schwangerschaft, wenn sie während des versicherten Aufenthaltes eingetreten ist | 100% |
Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche | 100% |
erste telefonische Hilfestellung bei benötigtem psychologischem Beistand aufgrund einer Notsituation | 100% |
Krankenhaustagegeld (als Kostenersatzleistung) bei stationärer Behandlung bis max. 30 Tage ab Beginn der Behandlung | 50 € |
Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Behandlung eines minderjährigen, mitreisenden Kindes | 100% |
Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100% |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort im Heimatland oder zum Wohnort im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus | 100% |
Rückführung des Reisegepäcks zum Wohnort im Heimatland im Fall eines Rücktransports | 100% |
medizinisch notwendiger Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei stationärem Aufenthalt oder ambulanter Erstversorgung | 100% |
Überführung an den vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnsitz | 100% |
Bestattung im Ausland, bis zur Höhe die eine Überführung kostet | 100% |
im Todesfall - Rückführung des Gepäcks an des vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnort im Heimatland | 100% |
telefonische Beratung zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln | 100% |
Hin- und Rückreisekosten für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei stationärem Aufenthalt länger als 5 Tage | 100% |
Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus (Darlehen) bis | 15.000 € |
Erstattung von Kosten für eine Notfallbetreuung, wenn die Betreuung minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann | 100% |
Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise, wenn die Betreuung aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann; alternativ Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort im Ausland | 100% |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis | 10.000 € |
Heimaturlaubsschutz pro Versicherungsjahr | 8 Wochen |
Optional buchbar | |
UNFALL-VERSICHERUNG | Komfort / Komfort Plus |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
unfallbedingte kosmetische Operationen bis | 10.000 € |
Versicherungssumme im Invaliditätsfall | 100.000 € |
Todesfall | 10.000 € |
HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG | Komfort / Komfort Plus |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Personen- und Sachschäden | 1.000.000 € |
Schäden an gemieteten Unterkünften | 1.000.000 € |
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Wohnheimen, im Haushalt der Gastfamilie oder in vergleichbaren Unterkünften bis zu | 2.500 € |
Schäden durch das Abhandenkommen von Schlüsseln für die genannten Unterkünfte. In diesen Fällen zahlen wir für den Austausch von Schlössern bis zu | 5.000 € |
Praktikumsschäden (im Rahmen von Schülerpraktika oder eines Studiums) | 10.000 € |
Au-Pair „Berufshaftpflicht“ - Voraussetzung ist, Sie dürfen diese Tätigkeiten aufgrund Ihres Ausbildungsstandes ausüben. Versichert sind außerdem Personenschäden, die Sie als Au-pair an Ihren Gasteltern oder deren Kinder fahrlässig ausüben | 1.000.000 € |
ABSCHIEBEKOSTEN-VERSICHERUNG | Komfort / Komfort Plus |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Ihre Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland in Ihr Heimatland wurde behördlich angeordnet? Dann erstattet die ERV Ihrer Gastfamilie die gegen sie geltend gemachten Abschiebekosten bis zu | 2.000 € |
UNTERBRECHUNGS-VERSICHERUNG | Komfort / Komfort Plus |
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall | Ohne SB |
Hin- und Rückreisekosten für Unterbrechung des versicherten Aufenthalts bei Tod, schwerer Krankheit oder Unfallverletzung eines nahen Angehörigen bis | 2.000 € |
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG (abwählbar, nur in Tarifvariante Komfort Plus) |
Komfort Plus |
Selbstbehalt je Versicherungsfall | Ohne SB |
Versicherungssumme (VS) bis | 2.000 € |
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. | |
Versicherte Ereignisse: | |
Entschädigung, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während des versicherten Aufenthaltes abhandenkommt oder beschädigt wird durch: Straftat eines Dritten, Unfall des Transportmittels, Feuer oder Elementarereignisse (Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch) | |
Entschädigung, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist, das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam: eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, einer Gepäckaufbewahrung | |
Lieferfristüberschreitungen durch ein Beförderungsunternehmen | |
Hilfeleistung bei Verlust von Reisezahlungsmitteln | |
Hilfeleistung bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten | |
Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings (nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen) | |
Versicherungsschutz für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug sowie daran angebrachten, verschlossenen Gepäckboxen | |
Entschädigungsgrenzen: | |
für abhandengekommene oder zerstörte Sachen | Zeitwert |
ür beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den | Zeitwert |
für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert |
bei amtlichen Ausweisen und Visa (Wiederbeschaffung) | amtl. Gebühren |
Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, Drohnen, EDV-Geräte (z.B. Laptops), Software einschließlich Zubehör - als mitgeführtes (nicht aufgegebenes) Reisegepäck bis insgesamt | 50% der VS |
Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Entschädigung insgesamt bis | 50% der VS |
Sportgeräte einschließlich Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | 50% der VS |
Geschenke und Reiseandenken bis | 10% der VS |
Notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen: Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattet die ERV Ihre Auslagen für Ersatzkäufe pro Person bis zu | 250 € |
Für Kreuzfahrtreisende gilt zusätzlich: Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstattet die ERV zusätzlich Ihre Auslagen für Ersatzkäufe pro Person bis zu | 250 € |
ReisePolice WORLD Auslandskranken-Versicherung | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Beitrag pro Monat | Geltungsbereich |
Einzelperson (OUTGOING + INCOMING) | 24 Monate | bis 39 J. | nein | 28,00 € | Europa* |
40-55 J. | 35,00 € | ||||
Einzelperson (OUTGOING) | bis 39 J. | 35,00 € | Weltweit ohne USA/Kanada** | ||
40-55 J. | 44,00 € | ||||
bis 39 J. | 62,00 € | Weltweit mit USA/Kanada*** | |||
40-55 J. | 74,00 € |
*Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen
Außerhalb dieses Geltungsbereiches gelten die Tarife auch dann, wenn die Aufenthaltsdauer in den übrigen Ländern weniger als 50 % der Gesamtaufenthaltsdauer beträgt.
**weltweit ohne USA/Kanada. Die Tarife gelten auch in USA/Kanada, wenn die Aufenthaltsdauer in USA/Kanada weniger als 50 % der Gesamtaufenthaltsdauer beträgt.
***weltweit inklusive USA/Kanada, wenn die Aufenthaltsdauer in USA/Kanada 50 % oder mehr der Gesamtaufenthalts-dauer beträgt.
ReisePolice WORLD AUSLANDSSCHUTZ (Komfort / Komfort Plus) | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Alter | Selbstbehalt | Beitrag pro Monat | Geltungsbereich |
Komfort |
24 Monate | bis 55 J. | nein | 9,00 € | Weltweit inkl. USA/Kanada |
Komfort Plus (Unfall, Haftpflicht, Abschiebekosten, Unterbrechungs-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung) |
14,50 € |
Versicherungsfähig sind:
Versicherungsfähig sind Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben und sich nur vorübergehend (max. bis zu 2 Jahren) im Ausland aufhalten, zum Beispiel als Tourist, Privat- und Geschäftsreisender (keine Expats/Entsendung), Schüler, Sprachschüler, Student, Doktorand, Gastwissenschaftler, Praktikant, Freiwilligenhelfer, Backpacker oder Teilnehmer an Work and Travel Programmen(über eine Organisation oder selbst gebucht) etc.
Abschlusshinweis:
Der Versicherungsschutz kann jederzeit vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Vertragsdokumente (zur Vorlage bei ausländischen Universitäten/Behörden) in deutscher und englischer Ausführung per E-Mail.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der ReisePolice WORLD-Versicherung für die längst mögliche Reisedauer, da eine Vertragsverlängerung nicht möglich ist. Bei vorzeitiger Beendigung der Reise kann der Vertrag gekündigt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann erstattet.
Reisende mit J1-Visum:
Im Rahmen des Kulturaustausches, wie Work & Travel, Au pair, Auslandsstudium und Praktika, benötigen Reisende in den USA einen Versicherungsschutz, der den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. So müssen Teilnehmer am J1-Visaprogramm mit Ihrer Auslandskranken-Versicherung folgende Mindestleistungen nachweisen:
- medizinische Versorgung bis 100.000 USD pro Unfall oder Krankheitsfall
- Überführung der sterblichen Reste bis zu 25.000 USD
- Ausgaben für die Rückführung ins Heimatland aus medizinischen Gründen bis 50.000 USD
- Keine Eigenbeteiligung, die 500 USD pro Unfall oder Krankheitsfall überschreitet
ReisePolice WORLD erfüllt mehr als nur diese Mindestanforderungen. Die ERGO Versicherung AG verfügt über ein Rating von S & P AA- und die ERGO Reiseversicherung AG über ein Rating von Fitch AA. Für die Beantragung eines J1-Visums kann eine entsprechende Bestätigung der Richtlinien ausgefüllt und ausgehändigt werden. Des Weiteren verfügt die ERV über einen in New York ansässigen Service-Dienstleister - Euro Center.
Leistungsausschlüsse:
(Auszug - die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen)
Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder Mitversicherte vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. (z.B. durch Straftaten)
In der Auslandskranken-Versicherung
• Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihres versicherten Aufenthaltes wussten, dass diese während des versicherten Aufenthaltes durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie eine Reise unternehmen müssen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
• Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten
• Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich deren Folgen
• Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
• Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
• Hypnose
• Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet
In der Unfall-Versicherung
• Unfälle als Luftfahrzeugführer
• Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Auch die dazugehörigen Übungsfahrten sind ausgeschlossen.
• Ausübung von Extremsportarten insbesondere Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Abseilaktionen und Höhlenbegehungen, Bergsteigen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen.
• Vorbereitung oder Teilnahme an Box- und Ringkämpfen, Kampfsportwettkämpfe jeder Art, Pferde- oder Radrennen.
In der Haftpflicht-Versicherung
• Schäden, die Sie selbst erleiden (sog. Eigenschäden)
• Schäden, die Sie mitversicherten Personen zufügen
• Schäden, die Sie Ihren Angehörigen zufügen
• Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder motorisierten Wasserfahrzeugs verursacht werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeugs sind.
In der Unterbrechungs-Versicherung
• psychische Reaktionen auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück
• psychische Reaktionen auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten
• bei Suchterkrankungen
In der Reisegepäck-Versicherung
• Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen, Verlieren
• Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen
• Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa