Würzburger Versicherung
Würzburger Reisekarte4you Basispaket (mit Selbstbehalt)
Reiserücktrittsversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im In- und AuslandProdukt:
Jahres-ReiserücktrittsversicherungReiseabbruch:
mit ReiseabbruchversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im JahrReisedauer:
unbegrenztGeltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungMaximaler Reisepreis:
bis 10.000 € (E/S) / 15.000 € (F) Reisepreis buchbarSelbstbeteiligung:
mit SelbstbehaltRisikoträger:
Würzburger Versicherungs-AGTesturteil:
Stiftung Warentest 2025 (sehr gut)Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen wird.Verlängerungsoption:
automatische VertragsverlängerungZahlungsart:
jährlich per LastschriftMindestprämie:
-Familiendefinition:
Als Familie gelten ein oder zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu sieben Kinder bis 25 Jahre.Leistungen im Überblick | Reisekarte4you Basispaket |
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Selbstbehalt: | wahlweise mit/ohne Selbstbehalt |
Die Leistungserstattung erfolgt je nach gewählten Tarif mit oder ohne Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt bei Krankheit 20% mind. 25 € pro Person. Für alle weiteren versicherten Gründe beträgt der Selbstbehalt 25 € pro Person. | |
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG | inklusive |
Versicherte Leistungen: | |
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus genannten Gründen nicht angetreten werden kann | |
Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird | |
Erstattung der Umbuchungskosten je versicherte Person bis zu | |
Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten | |
Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde bis max. | 100 € |
Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten | |
Erstattung von Visa-Gebühren je versicherter Person, bis | 100 € |
Bei Schiffsreisen: Bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten für die Nachreise zum nächsten Zustiegshafen erstattet | |
Versicherte Ereignisse: | |
Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete Impfunverträglichkeit | |
Schwangerschaft | |
Schaden am Eigentum | |
Verlust des Arbeitsplatzes | |
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses | |
Arbeitsplatzwechsel | |
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) | |
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College | |
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt | |
Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken | |
Einreichung der Scheidungsklage | |
unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze. | |
unerwartete gerichtliche Ladung | |
konjunkturbedingte Kurzarbeit | |
unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark) | |
unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers | |
unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes/Pflegekindes | |
Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeinrichtung | |
Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes | |
REISEABBRUCHVERSICHERUNG | inklusive |
Versicherte Leistungen: | |
Erstattung der Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie* | |
Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen. | |
Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten | |
Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten | |
Erstattung der bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung | |
Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten) | |
Erstattung der Mehrkosten der versicherten Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson | |
*Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie: | |
Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise leistet der Versicherer noch Entschädigung für gebucht und versicherte Reiseleistungen. Allerdings nur, sofern Sie diese aufgrund des Reiseabbruchs nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt spätestens ab dem 9. Reisetag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt. | |
Versicherte Ereignisse: |
|
Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung | |
Unerwartete Impfunverträglichkeit | |
Schwangerschaft | |
Schaden am Eigentum | |
Verlust des Arbeitsplatzes | |
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses | |
Arbeitsplatzwechsel | |
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) | |
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen | |
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt | |
Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken | |
Einreichung der Scheidungsklage | |
unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes | |
unerwartete gerichtliche Ladung | |
konjunkturbedingte Kurzarbeit | |
unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark) |
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.
Würzburger Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen | ||||
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Jahresbeitrag: | mit Selbstbehalt | ohne Selbstbehalt | ||
Reisekarte4you Basispaket | ||||
Mit Reiseabbruch | ||||
Reisepreis bis | bis 66 Jahre | ab 67 Jahre | bis 66 Jahre | ab 67 Jahre |
1.000 € | 46,00 € | 90,00 € | 62,00 € | 135,00 € |
2.000 € | 70,00 € | 145,00 € | 77,00 € | 170,00 € |
3.000 € | 102,00 € | 196,00 € | 110,00 € | 230,00 € |
4.000 € | 124,00 € | 231,00 € | 140,00 € | 260,00 € |
6.000 € | 168,00 € | 317,00 € | 189,00 € | 350,00 € |
8.000 € | 234,00 € | 433,00 € | 255,00 € | 490,00 € |
10.000 € | 318,00 € | 598,00 € | 380,00 € | 690,00 € |
Würzburger Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Familien / Paare | ||||
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Jahresbeitrag: | mit Selbstbehalt | ohne Selbstbehalt | ||
Reisekarte4you Basispaket | ||||
Mit Reiseabbruch | ||||
Reisepreis bis | bis 66 Jahre | ab 67 Jahre | bis 66 Jahre | ab 67 Jahre |
2.000 € | 87,00 € | 180,00 € | 107,00 € | 230,00 € |
3.000 € | 112,00 € | 227,00 € | 132,00 € | 270,00 € |
4.000 € | 145,00 € | 257,00 € | 155,00 € | 300,00 € |
5.000 € | 185,00 € | 334,00 € | 215,00 € | 380,00 € |
6.000 € | 200,00 € | 355,00 € | 235,00 € | 435,00 € |
8.000 € | 265,00 € | 464,00 € | 320,00 € | 575,00 € |
10.000 € | 339,00 € | 625,00 € | 410,00 € | 815,00 € |
12.000 € | 398,00 € | 723,00 € | 490,00 € | 950,00 € |
15.000 € | 488,00 € | 958,00 € | 590,00 € | 1.180,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
Familiendefinition:
Als Familie gelten:
- Ein Erwachsener oder zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu sieben Kinder. Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden.
- Neugeborene von versicherten Personen sind mit Vollendung der Geburt versichert. Die Voraussetzungen hierfür sind:
• Das Neugeborene wird bis spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend bei uns versichert.
• Es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz.
Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,00 € je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,00 € je Person.
Kündigung:
Der Versicherungsvertrag gilt für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Ihnen oder dem Versicherer liegt spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung vor. Nach Eintritt eines versicherten Schadenfalles können Sie und der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und spätestens einen Monat nach Leistung zugegangen sein. Oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils. Der Versicherer muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Kündigung wird in keinem Falle vor Beendigung der laufenden Reise wirksam. Kündigen Sie, können Sie bestimmen, wann Ihre Kündigung wirksam wird. Dies kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt sein. Spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.