Würzburger Versicherung
Würzburger TravelSecure AR-56 Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Tel. 0351 / 8328830 (Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Produkt:
Jahres-ReisekrankenversicherungEinzelpolice / Jahrespolice:
Jahresversicherung für beliebig viele ReisenReisedauer:
bis 56 Tage pro ReiseGeltungsbereich:
weltweit inkl. USA & KanadaHeimaturlaub:
-Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
wahlweise mit / ohne Selbstbehalt buchbarTesturteil:
Stiftung Warentest 2025 (sehr gut)Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer RücktransportZusatzleistungen:
-Abschlussfrist:
bis zum Abreisetag möglichVerlängerungsoption:
Automatische VertragsverlängerungZahlungsart:
jährlich per LastschriftBeitrag für Einzelperson / Familie / Senioren:
ab 15,00 € / ab 30,00 € / ab 40,00 € (> 65 Jahre)Mindestprämie:
-Familiendefinition:
Als Familie gelten ein oder zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu sieben Kinder bis 25 Jahre.Leistungen im Überblick | Würzburger (AR-56) | |
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AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG | ||
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall wahlweise | mit/ohne SB | |
ambulante Heilbehandlung beim Arzt | 100% | |
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort | 100% | |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischen Zahnersatz nach einem Unfall | 100% | |
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche | 100% | |
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) | 100% | |
Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. | 100% | |
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | 100% | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100% | |
Behandlungen durch Wärme und Hydrotherapie | 100% | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) | 100% | |
Aufwendungen für erstmals erforderliche Hilfsmittel | 100% | |
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten | 100% | |
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind sowie versicherte Kinder mit anerkannten Behinderungen (ohne Altersgrenze) stationär behandelt werden müssen | 100% | |
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind | 100% | |
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten | 100% | |
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären | 100% | |
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise | 100% | |
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gerettet oder geborgen werden muss, bis max. | 15.000 € | |
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt | 100% | |
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes sowie versicherter Kinder mit anerkannten Behinderungen (ohne Altersgrenze), welche die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann) | 100% | |
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport | 100% | |
Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen | 100% | |
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig) | 100% | |
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind | 100% | |
Bei Verzicht auf Kostenerstattung ersatzweise Krankenhaustagegeld | 30 €/Tag | |
Leistungen der Assistance |
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Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland | ||
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland | ||
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) | ||
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland | ||
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen | ||
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland | ||
Vermittlung ärztlicher Betreuung | ||
Informationen über Klimaverhältnisse | ||
Informationen über Devisenbestimmungen | ||
Notfall-Service | ||
24-Stunden-Hotline | ||
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline | ||
Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind | ||
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) | ||
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen | ||
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland | ||
Informationen über Krankenhäuser im Ausland | ||
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland |
Würzburger TravelSecure AR-56 Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Jahresbeitrag | Geltungsbereich |
Einzelperson | 56 Tage | nein | bis 64 J. | 25,00 € | Weltweit (inkl. USA / Kanada) |
65 - 74 J. | 56,00 € | ||||
ab 75 J. | 83,00 € | ||||
Familie | 56 Tage | nein | bis 64 J. | 58,00 € | Weltweit (inkl. USA / Kanada) |
65 - 74 J. | 123,00 € | ||||
ab 75 J. | 175,00 € |
Würzburger TravelSecure AR-56 Auslandsreise-Krankenversicherung | |||||
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Tarifvariante | Max. Reisedauer | Selbstbehalt | Alter | Jahresbeitrag | Geltungsbereich |
Einzelperson | 56 Tage | ja (SB 100 €) | bis 64 J. | 15,00 € | Weltweit (inkl. USA / Kanada) |
65 - 74 J. | 40,00 € | ||||
ab 75 J. | 66,00 € | ||||
Familie | 56 Tage | ja (SB 100 €) | bis 64 J. | 30,00 € | Weltweit (inkl. USA / Kanada) |
65 - 74 J. | 90,00 € | ||||
ab 75 J. | 120,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Dauer des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach den ersten 56 Tagen einer vorübergehenden Auslandsreise.
Familiendefinition:
Als Familie gelten:
- Ein Erwachsener oder zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu sieben Kinder. Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden.
- Neugeborene von versicherten Personen sind mit Vollendung der Geburt versichert. Die Voraussetzungen hierfür sind:
• Das Neugeborene wird bis spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend bei uns versichert.
• Es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz.
Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Selbstbehalt:
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, beläuft sich dieser auf 100 EUR je versicherter Person und Versicherungsfall.
Kündigung:
Der Versicherungsvertrag gilt für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Ihnen oder dem Versicherer liegt spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung vor. Nach Eintritt eines versicherten Schadenfalles können Sie und der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und spätestens einen Monat nach Leistung zugegangen sein. Oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils. Der Versicherer muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Kündigung wird in keinem Falle vor Beendigung der laufenden Reise wirksam. Kündigen Sie, können Sie bestimmen, wann Ihre Kündigung wirksam wird. Dies kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt sein. Spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.