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Sondertarif

Incoming-Reiseversicherung für ausländische Studenten, Sprachschüler & Au-Pairs

Besucherversicherung

ab
36,00 €
pro Monat
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!

Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
Reiseschutz für Ausländer in Deutschland
Produkt:
Incoming-Reiseversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine Reise
Reisedauer:
bis 24 Monate (2 Jahre)
Geltungsbereich:
gültig für Deutschland
Heimaturlaub:
bis 6 Wochen pro Jahr mitversichert
Reiseart:
gültig für Sprach- & Bildungreisen in Deutschland
Altersgrenzen:
bis zum 35. Lebensjahr buchbar
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt
Risikoträger:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Testurteil:
-
Krankenrücktransport:
medizinisch sinnvoller & vertretbarer Rücktransport
Zusatzleistungen:
Reisehaftpflicht, Reiseunfall & Reisegepäck optional
Abschlussfrist:
jederzeit
Verlängerungsoption:
mit Vertragsverlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer
Zahlungsart:
monatlich, jährlich oder einmalig per Lastschrift bzw. Kreditkarte
Beitrag für Familien / Senioren:
Kein Angebot
Mindestprämie:
-
Leistungen im Überblick ReisePolice EDUCATION 24
REISE-KRANKENVERSICHERUNG PREMIUM
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Ambulante Heilbehandlung beim Arzt 100 %
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel 100 %
Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis 500 € pro Jahr
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen 100 %
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten 100 %
Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles 100 %
Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis 750 € pro Jahr
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz bis 50%; max. 1.500 € pro Jahr
Zahnersatz bis 50%; max. 1.500 € pro Jahr
Unfallbedingter Zahnersatz bis 2.500 € pro Jahr
Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer 100 %
Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus 100 %
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen 100 %
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland 100 %
Überführung und Bestattung bis 50.000 €
Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person 100 %
Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen bis 1.000 €
   
Optional buchbar  
REISE-UNFALLVERSICHERUNG Komfort PREMIUM
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Todesfall 15.000 €
(bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 10.000 €
Invaliditätsgrundsumme / Progression 350 % 40.000 €
Leistung bei Vollinvalidität 140.000 €
Such-, Rettungs- und Bergungskosten 5.000 €
Kosmetische Operationen 5.000 €
   
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Komfort PREMIUM
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Personen- und Sachschäden 2.500.000 €
Mietsachschäden 25.000 €
Abschiebekosten 5.000 €
Praktikumsschäden (SB: 10%; mind. 250 €) 10.000 €
   
NOTFALLVERSICHERUNG Komfort PREMIUM
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall Ohne SB
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person ins Heimatland in einer einfachen Reiseform 250 € pro Jahr
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Aufenthaltsland (Gastland) nach einer notfallbedingten Heimreise in einfacher Reiseform 250 € pro jahr
   
REISE-GEPÄCKVERSICHERUNG (abwählbar)
Komfort PREMIUM Plus
Selbstbehalt je Versicherungsfall Ohne SB
Versicherungssumme bis 2.000 €
   
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden.  
Tarifvariante
Reisedauer
Alter
Selbstbehalt
Monatsbeitrag
Geltungsbereich
Reise-Krankenversicherung
1.-24. Monat
bis 35 J.
nein
36,00 €
Incoming Deutschland
Sachpaket Komfort "Plus" (Haftpflicht, Unfall)
1.-24. Monat
bis 35 J.
nein
6,00 €
Sachpaket Komfort "Premium" (Haftpflicht, Unfall, Gepäck)
1.-24. Monat
bis 35 J.
nein
15,00 €

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherbarer Personenkreis:
Versicherungsfähig sind Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Teilnehmer an Work&Travel-Programmen, Professoren und Lektoren oder sonstige Personen bis zum 35. Lebensjahr, die nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland. Heimatland im Sinne dieser Bedingung ist Ihr ständiger Wohnsitz vor Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

Versicherungsschutz im Heimatland:
Bei Versicherungsverträgen von mindestens 12-monatiger Dauer besteht auch Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Rückkehr in Ihr Heimatland. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist auf maximal 6 Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr begrenzt.

Wartezeiten:
Sofern der Versicherungsschutz oder Leistungen an Wartezeiten gebunden sind, rechnen sich diese vom Versicherungsbeginn an. Soweit nachstehend nicht besondere Wartezeiten genannt werden, beträgt die allgemeine Wartezeit 31 Tage. Die allgemeine Wartezeit entfällt, wenn die Antragstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt.
Das Datum der Einreise muss auf Verlangen der Advigon nachgewiesen werden. Die Wartezeit entfällt auch bei Unfällen und bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für Sie.
Eine seit Einreise nachweisbare, lückenlos bis zum Versicherungsbeginn bestehende, vergleichbare Vorversicherung wird auf die allgemeine Wartezeit angerechnet.

Vertragsverlängerung:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der Advigon möglich.

Kündigung:
Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Sie können die Reisekrankenversicherung auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

Abschlusshinweise:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit gestellt werden. Er ist für die gesamte noch verbleibende Dauer des Aufenthaltes zu stellen.

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