ERGO Reiseversicherung
ERGO Reiseversicherung Ergänzungs-Schutz Covid-19
COVID19-Zusatzversicherung
Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im Ausland (Outgoing)Reiseabbruch:
abhängig von bestehender HauptversicherungEinzelpolice / Jahrepolice:
Einmalversicherung für eine ReiseReisedauer:
bis 365 TageGeltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)Reiseart:
gültig für Privat- und GeschäftsreisenAltersgrenzen:
keine AltersbegrenzungSelbstbeteiligung:
abhängig von bestehender HauptversicherungVersicherungssumme:
gemäß versichertem Reisepreis der HauptversicherungRisikoträger:
ERGO Reiseversicherung AGVoraussetzung:
Ergänzung zu bestehender Hauptversicherung inkl. Reiserücktrittversicherung (und/oder Reiseabbruch) bei ERGO ReiseversicherungAbschlussfrist:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.Zahlungsart:
einmalig per Lastschrift / KreditkarteMindestprämie:
26,00 €Leistungen im Überblick | Ergänzungs-Schutz Covid-19 |
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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist ein Ergänzungs-Baustein, für alle Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Den Baustein können Sie entweder zu einer bereits bei ERGO Reiseversicherung bestehenden Hauptversicherung oder einer neu zu buchenden ERGO Reiseversicherung abschließen. | |
Selbstbeteiligung: | |
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung. | |
Versicherte Ereignisse: | |
Sie haben Ihre Reise mit einer bei ERGO Reiseversicherung abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19. | |
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen: | |
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 | |
- persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme | |
- persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte | |
- persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte | |
- zusätzliche Unterkunftskosten, wenn die Reise wegen persönlicher und individuell angeordneter Quarantäne nicht wie geplant beendet werden kann, bis | 1.000 € |
Die Leistungsvoraussetzungen (versicherte Gründe) Ihrer Hauptversicherung gelten als Grundlage und sind in den den Versicherungsbedingungen dort geregelt. |
Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Einmalbeitrag: | Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise | |
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alle Verkehrsmittel, Welt, jedes Alter | ||
pro gebuchter Reise (max. 9 Personen) |
mit Selbstbeteiligung | ohne Selbstbeteiligung |
26,00 € | 29,00 € |
Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Reiseart:
gültig für alle Reisearten / Verkehrsmittel
Gültigkeit:
Für eine Reise. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages, soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen dieses Ergänzungs-Schutz geregelt ist.
Voraussetzungen:
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19
gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (RRV und/oder RAB) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Selbstbeteiligung:
Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.
Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Versicherte Personen:
Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Abschlusshinweis:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Reisewarnung:
Versicherungsschutz besteht in allen Sparten der Hauptversicherung auch bei Reisewarnung aufgrund von Covid-19.
Somit gewährt der Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt.
Vertragslaufzeit:
Der Versicherungsvertrag gilt für eine einzelne Reise. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
Was ist nicht versichert:
- generell ausgesprochene Quarantänemaßnahmen, z.B. für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet
- Einreiseverweigerung bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen
- Rücktritt aufgrund einer Reisewarnung
- Kosten für Tests und Nachweise vor der Ausreise bzw. zur Einreise bei Rückkehr