BD24 Berlin Direkt Versicherung

BD24 Berlin Direkt TopTrip Plus Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch ohne Selbstbehalt

Reiserücktrittsversicherung

ab
9,00 €
einmalig
Sie haben Fragen zum Onlineabschluss dieser Reiseversicherung? Das Team von ReisePolice.com berät Sie gern!

Tel. +49 351 8328830
(Mo.-Fr. 9-12 Uhr & 13-17 Uhr)
Tarif:
für Deutsche im In- und Ausland
Produkt:
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiseabbruch:
mit Reiseabbruchversicherung
Einzelpolice / Jahrespolice:
Einmalversicherung für eine Reise
Reisedauer:
bis 45 Tage
Geltungsbereich:
weltweit (mit USA & Kanada)
Reiseart:
gültig für Privat- und Geschäftsreisen
Altersgrenzen:
Prämienstaffelung - bis 64 J. / ab 65 J.
Maximaler Reisepreis:
bis 10.000 € Reisepreis (E/F/P) buchbar
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt
Risikoträger:
BD24 Berlin Direkt Versicherung
Testurteil:
Stiftung Warentest 2023 (befriedigend)
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist jederzeit bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung innerhalb der nächsten drei Werktage nach Reisebuchung abzuschließen.
Zahlungsart:
einmalig per Lastschrift / Kreditkarte
Mindestprämie:
9,00 €
Familiendefinition:
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einem gemeinsamen Haushalt leben
Leistungen im ÜberblickTopTrip Plus
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG inklusive
Entschädigung bei Stornierung, Umbuchung, verspätetem Antritt oder Verspätungen während der Hinreise der gebuchten und versicherten Reise  
REISE-ABBRUCHVERSICHERUNG inklusive
Entschädigung bei Abbruch, Unterbrechung, verspäteter Rückreise oder Verspätungen während der Rückreise der gebuchten und versicherten Reise  
Selbstbeteiligung:  
Es fällt keine Selbstbeteiligung an  
Versicherte Ereignisse:  
Unerwartete schwere Erkrankung. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine medizinisch notwendige Behandlung der bestehenden Erkrankung erfolgte  
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken  
Unerwarteter Termin zur Spende von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes  
Schwangerschaft, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Tod  
Schaden am Eigentum von mindestens 2.500 EUR durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat Dritter, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist  
Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen. Anstelle der versicherten Kosten kann die versicherte Person den Restreisepreis bis zur Höhe der zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses vertraglich geschuldeten Stornokosten beanspruchen. Das Wahlrecht muss unverzüglich bei Meldung des Versicherungsfalles ausgeübt werden  
Konjunkturbedingte Kurzarbeit der versicherten Person für die Dauer von drei aufeinander folgenden Monaten, die zu einer Reduzierung des regelmäßigen monatlichen Brutto-Vergütungsanspruchs um mindestens 35 % führt  
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung (1-EURO-Job)aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.  
Arbeitgeberwechsel und damit verbundener Arbeitsplatzwechsel, wenn die Reisezeit in die Probezeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wechsels erfolgte.  
Unerwartete gerichtliche Ladung, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung  
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll  
Nichtversetzung eines Schülers bei Schul- oder Klassenreisen (gilt nur für die versicherte Person)  
Einmalbeitrag: TopTrip Plus Reiserücktrittsversicherung (ohne Selbstbehalt)
  inklusive Reiseabbruchversicherung
  Einzelperson Familie / Paar
Reisepreis bis bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
100 € 9,00 € 13,00 € 9,00 € 13,00 €
200 € 17,00 € 24,00 € 17,00 € 23,00 €
250 € 18,00 € 27,00 € 19,00 € 26,00 €
300 € 20,00 € 29,00 € 21,00 € 30,00 €
400 € 23,00 € 35,00 € 23,00 € 33,00 €
500 € 29,00 € 41,00 € 28,00 € 39,00 €
600 € 33,00 € 44,00 € 33,00 € 45,00 €
700 € 36,00 € 47,00 € 37,00 € 47,00 €
750 € 39,00 € 49,00 € 40,00 € 49,00 €
800 € 41,00 € 51,00 € 42,00 € 53,00 €
900 € 43,00 € 54,00 € 44,00 € 55,00 €
1.000 € 45,00 € 57,00 € 47,00 € 59,00 €
1.200 € 50,00 € 62,00 € 54,00 € 65,00 €
1.500 € 59,00 € 69,00 € 61,00 € 71,00 €
2.000 € 73,00 € 89,00 € 73,00 € 85,00 €
2.500 € 90,00 € 105,00 € 89,00 € 105,00 €
3.000 € 109,00 € 129,00 € 98,00 € 115,00 €
3.500 € 119,00 € 139,00 € 122,00 € 145,00 €
4.000 € 137,00 € 165,00 € 143,00 € 169,00 €
4.500 € 159,00 € 189,00 € 165,00 € 199,00 €
5.000 € 178,00 € 215,00 € 175,00 € 209,00 €
5.500 € 204,00 € 249,00 € 205,00 € 245,00 €
6.000 € 219,00 € 279,00 € 225,00 € 267,00 €
6.500 € 250,00 € 305,00 € 235,00 € 279,00 €
7.000 € 275,00 € 330,00 € 265,00 € 319,00 €
7.500 € 299,00 € 359,00 € 290,00 € 349,00 €
8.000 € 319,00 € 379,00 € 305,00 € 365,00 €
8.500 € 349,00 € 419,00 € 325,00 € 385,00 €
9.000 € 369,00 € 439,00 € 345,00 € 409,00 €
9.500 € 399,00 € 478,00 € 355,00 € 425,00 €
10.000 € 439,00 € 525,00 € 365,00 € 445,00 €

Für den Vertragsabschluss beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Versicherte Personen:
Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen entweder in Einzeltarifen oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, im Familientarif. Im Familientarif können maximal zwei Erwachsene und deren Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr versichert werden. Als Kinder gelten eigene sowie Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im eigenen Haushalt leben. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie.

Risikopersonen sind:
(A) die Angehörigen der versicherten Person; Als Angehörige der versicherten Person zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister und die Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Schwäger, Tante, Onkel, Neffe und Nichte nur, sofern das Versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist. B) Betreuungspersonen; (C) Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Sofern mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben gelten nur die Angehörigen als Risikopersonen.

Abschluss, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
(1.) Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Dauer der Reise abzuschließen. Er beginnt in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, frühestens jedoch mit Buchung der Reise. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt. (2.) Der Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Antritt der Reise, in den übrigen Versicherungen mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. (3.) Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat.

Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließbar. Sofern ein Tarif mit Selbstbehalt abgeschlossen wurde, beträgt die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung je Schadenfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je Person.

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