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Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland_auslaendische_studenten_gr
Jeder, der an einer deutschen Universität ein Studium absolvieren will, ist versicherungspflichtig. Für ausländische Besucher, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder Verlängerung stellen, ist die Krankenversicherung eine grundlegende Voraussetzung.

Das schreibt der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 2 Abs. 3 vor. Eingeschriebene Studenten sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Gemäß den Vorgaben der Studentenwerke erfolgt eine Immatrikulation erst dann, wenn der Studierende einen Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse erbringt. Dies kann unter anderem die AOK, die Techniker Krankenkasse (TK), IKK, BARMER, DAK, KKH und weitere sein. Es gibt jedoch einen eingeschränkten Personenkreis, welcher von dieser Regelung ausgenommen ist, sich nicht bei o.g. Kassen versichern kann und einen alternativen Versicherungsschutz benötigt.
Darunter zählen: Gastwissenschaftler, Studierende über dem 14. Fachsemester, Studenten ab dem 30. Lebensjahr, Sprachschüler, Stipendiaten, Postdocs

PRIVATE INCOMING-KRANKENVERSICHERUNG

Da für diese Personengruppe dennoch eine Versicherungspflicht besteht, muss eine alternative Absicherung erfolgen. Zu diesem Zweck wurde im Reisekrankenversicherungsbereich ein Angebot mit Tarifen für ausländische Studenten entwickelt. Diese privaten Incoming-Versicherungen leisten gemäß den Mindestanforderungen, die von der deutschen Regierung für einen befristeten Aufenthalt (maximal 5 Jahre) zum Zweck des Studiums vorgeschrieben sind:

- Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer
- ambulante Behandlungen, einschließlich verordneter Medikamente
- stationäre Heilbehandlungen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Rücktransport ins Heimatland

So kann auch diesem Personenkreis eine erfolgreiche Einschreibung und somit das (Sprach-) Studium in Deutschland ermöglicht werden. Unter den Leistungsausschluss fallen bei diesen Tarifen vorwiegend Vorsorgeuntersuchungen (Check-Ups) sowie die Behandlung von bestehenden Vorerkrankungen. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Versicherten in voller Höhe privat zu tragen. Wir empfehlen ergänzend den Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung, welche im Fall von Personen- und/oder Sachschäden gegenüber Dritten leistet. Eine solche ist jedoch keine Voraussetzung für die Studienplatzvergabe.

Einen Überblick über unser Versicherungsangebot für ausländische Studenten in Deutschland finden Sie hier:
Incoming-Krankenversicherung für ausländische Studenten

STUDENTEN AUS DER EUROPÄISCHEN UNION (EU) UND DEM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (EWR)

Erasmus-Studenten, welche aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammen, und in Ihrem Heimatland bereits gesetzlich oder privat vollversichert sind, können diesen Versicherungsschutz bei den deutschen Krankenkassen prüfen und ggf. anerkennen lassen, so dass sich der Abschluss einer zusätzlichen Police erübrigt. Dank der European Health Insurance Card (EHIC) ist eine Abrechnung bei deutschen Ärzten problemlos möglich. Voraussetzung ist, dass die Leistungen der heimischen Versicherung die genannten Mindestanforderungen decken, was im Vorfeld unbedingt geprüft werden sollte! Wird eine Befreiung erteilt, so kann diese für die Dauer des Studiums nicht widerrufen werden. Ein nachträglicher Wechsel in die deutsche Krankenversicherung ist somit ausgeschlossen.
Die Möglichkeit der Befreiung besteht ausschließlich für Studenten, welche einen befristeten Aufenthaltstitel bis zu maximal 5 Jahren innehaben und ihren Hauptwohnsitz im Ausland aufrechterhalten. Mit dem endgültigen Umzug nach Deutschland und der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist der Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse, oder eine substitutive Private Versicherung Pflicht. Ob Ihre im Ausland bestehende, private oder gesetzliche Versicherung in Deutschland anerkannt wird, erfragen Sie bitte direkt bei den deutschen Krankenkassen.

WICHTIGER HINWEIS!
Seit Ende des Jahres 2017 gilt für EU- oder EWR-Studierende, abweichend von oben beschriebener Regelung, dass diese sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern müssen, sobald sie eine bezahlte, studentische Nebentätigkeit aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren.

Für eventuelle Rückfragen zum Thema Incoming Studentenversicherungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0) 351-832 88 30 oder per Email zur Verfügung.
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Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
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