| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | INTER Krankenversicherung AG |
| Tarifbezeichnung: | INTER ReiseAV Single / Family |
| Produkt: | Reisekrankenversicherung |
| Vertragsart: | Jahresversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 56 Tage |
| Geltungsbereich: | weltweit (inkl. USA/CAN) |
| Reiseart: | Privat- und Geschäftsreisen |
| Altersgrenze: | nein |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Heimaturlaub: | nein |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Stiftung Warentest: | Gut (1,9) |
| Tarif | ReiseAV Single / Family |
|---|---|
| Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | |
| Ärztlich verordnete Heilmittel für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalisch-medizinische Behandlung) | |
| Hilfsmittel (Miete / Kauf) für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf in einfacher Ausführung | |
| Psychotherapie nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention) | |
| Stationärer Krankenhausaufenthalt und Operationen (einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung) | |
| Alternativ kann ein Krankenhaustaggeld in Höhe von 30 Euro pro Tag gewählt werden | |
| Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12 | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung | |
| Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit (nicht aber für Neuanfertigung) | |
| Kieferorthopädische Notfallversorgung | |
| Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis | 10.000 € |
| Notwendiger Krankentransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus | |
| Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport aus dem Ausland | |
| Überführungs- und Bestattungskosten | |
| Telefonkosten bis 30 Euro für Anrufe aus dem Ausland bei der Inter oder dem Assistance-Dienstleister | |
| Notrufservice (24-Stunden Notruf) | |
| Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 65 Jahre (66. Geb.) | bis 56 Tage | 9,00 € |
| ab 66 Jahre (66. Geb.) | bis 56 Tage | 36,00 € |
| Alter | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|
| 0 - 65 Jahre (66. Geb.) | bis 56 Tage | 23,40 € |
| ab 66 Jahre (66. Geb., ältester Erwachsener) | bis 56 Tage | 52,20 € |
| ab 66 Jahre (66. Geb., beide Erwachsene) | bis 56 Tage | 72,00 € |
Versicherbare Personen:
Aufnahmefähig sind Personen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Dauer des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den einzelnen Auslandsaufenthalt auf eine Höchstdauer von 56 Tagen ab Beginn des Auslandsaufenthalts.
Familiendefinition:
Als Familie sind die folgenden Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsfähig sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte, Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz oder Lebensgefährte und deren unverheiratete Kinder bis zum vollendeten
18. Lebensjahr. Als Kinder gelten z.B. auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Vertragslaufzeit:
Die Auslandsreisekrankenversicherung besteht ab Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres (Mindestlaufzeit) und verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht gekündigt wird. Die Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat in Textform durch den Versicherungsnehmer oder die INTER gekündigt werden.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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