| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | DR-WALTER GmbH |
| Tarifbezeichnung: | DR-WALTER AU-PAIR 24 |
| Produkt: | Incoming-Gästeversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 365 Tage |
| Geltungsbereich: | Deutschland + Schengen-Raum |
| Reiseart: | Bildungsreisen |
| Altersgrenze: | bis 29 Jahre (30. Geb.) |
| Selbstbehalt: | 0 € |
| Zusatzbausteine: | Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall, Abschiebekostenversicherung inklusive |
| Heimaturlaub: | - |
| Krankenrücktransport: | medizinisch notwendig |
| Tarif | AU-PAIR24 |
|---|---|
| INCOMING-KRANKENVERSICHERUNG (Tarife M+L) | inklusive |
| Ambulante ärztliche Heilbehandlung | |
| Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen | |
| Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln | |
| Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung) | |
| Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt | |
| Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung und zum Notarzt | |
| Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport | |
| Beitragsfreie Nachleistung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage | |
| Überführungskosten bei Tod / Bestattungskosten bis | 10.000 € |
| Gebühren für Heil- und Kostenpläne | |
| Alternative Heilmethoden (auch Homöopathie) durch niedergelassene Ärzte | |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung (in diesem Zusammenhang auch Wurzelbehandlung von erhaltungswürdigen Zähnen bis zur Endfüllung) | |
| Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes während der gesamten Versicherungsdauer | 50% bis 1.000 € |
| Unfallbedingter einfacher Zahnersatz während der gesamten Versicherungsdauer bis | 2.000 € |
| Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie bis | 500 € |
| Vorerkrankungen unter bestimmten Umständen (siehe AVB) | |
| GOÄ-Sätze bis | 2,3 |
| GOZ-Satz bis | 2,3 |
| Zusätzlich in der Tarifvariante XL | |
| Vorsorge, Impfungen & Zahnprophylaxe pro Jahr bis | 500 € |
| REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG | inklusive |
| Privat- und Berufshaftpflicht inklusive Tätigkeiten als Au-pair | |
| Vom Au-pair verschuldete Verletzungen der Kinder | |
| Haftpflichtschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie (Selbstbehalt 250 €) | |
| Mietsachschäden | |
| Zusätzlich in der Tarifvariante XL | |
| Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln (Schlüsselrisiko) | |
| REISE-UNFALLVERSICHERUNG | inklusive |
| Todesfallleistung | |
| Invaliditätsleistung | |
| Kosmetische Behandlung und Bergungskosten | |
| Au-pair Krankenhaustagegeld ab dem 10. Tag des unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthaltes für max. 90 Tage | |
| ABSCHIEBEKOSTENVERSICHERUNG | inklusive |
| Beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung |
| Alter | Reisedauer | Tarifvariante M | Tarifvariante L | Tarifvariante XL | Tarifvariante Z * |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 - 29 Jahre (30. Geb.) | 1. - 12. Monat | 44,00 € | 49,00 € | 79,00 € | 11,00 € |
Versicherbare Personen:
Versicherbar sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht älter als 29 Jahre sind und sich bis maximal 1 Jahr im Geltungsbereich aufhalten. Sie können nach den Produktvarianten AU-PAIR24 M, L, XL und Z versichert werden.
Abschlussfrist:
Die Versicherung kann bis zu einem Monat (31 Tage) nach Einreise oder Umvermittlung in Ihre Familie abgeschlossen werden. Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise, bei einer Umvermittlung ab dem Tag des Gastfamilienwechsels. Der Versicherungsschutz beginnt zum selben Datum. Wird die Versicherung nach Einreise abgeschlossen, beginnt die Versicherung rückwirkend mit dem Tag der Einreise, der Versicherungsschutz jedoch am Tag nach Eingang des Antrages. Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.
Geltungsbereich:
Gültig für das Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Der Aufenthalt verlängert sich:
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung des Versicherers möglich.
Kündigung:
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung monatsgenau beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet. Wird die Beendigung nachträglich gemeldet, ist dem Risikoträger ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugticket, neuer Versicherungsnachweis) über das Ende der Reise einzureichen.
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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