| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Risikoträger: | Care Concept AG |
| Tarifbezeichnung: | Care College |
| Produkt: | Auslandskrankenversicherung |
| Vertragsart: | Einmalversicherung |
| Max. Reisedauer: | bis 60 Monate |
| Geltungsbereich: | EU, weltweit (ohne USA/CAN/MX/AT) |
| Reiseart: | Bildungsreisen |
| Altersgrenze: | bis 40 Jahre (41. Geb.) |
| Selbstbehalt: | 120 € / 0 € |
| Zusatzbausteine: | Reise-Unfall / -Haftpflicht optional |
| Heimaturlaub: | bis 14 Tage / 28 Tage / 42 Tage (abhängig von Vertragslaufzeit) |
| Krankenrücktransport: | medizinisch sinnvoll + vertretbar |
| Tarif | Basic | Comfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Selbstbehalt (pro Versicherungsjahr) | 120 € | 0 € | 0 € |
| Ambulante Behandlung beim Arzt | |||
| Ärztlich verordnete Medikamente und Krankentransporte | |||
| Stationäre Behandlung im Krankenhaus | |||
| Schmerzstillende Zahnbehandlung (pro Versicherungsjahr) bis | 500 € | 750 € | 1.250 € |
| Zahnersatzkosten (in 2 Versicherungsjahren; Wartezeit 8 Monate) | - | 50% bis 500 € | 70% bis 1.000 € |
| Unfallbedingter Zahnersatz bis | - | 1.000 € | 2.500 € |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall (einfache Ausführung, pro Versicherungsjahr) | 250 € | 500 € | |
| Heilmittel | bis 250 € / Vers.-jahr | bis 500 € / Vers.-jahr | bis 1.500 € / Vers.-jahr |
| Sehhilfen (Wartezeit 3 Monate) | - | - | 100 € |
| Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports | 10.000 € | ||
| Kostenerstattung Heilbehandlungskosten nach GOÄ/GOZ in Deutschland | 1,8-facher Satz | 2,3-facher Satz | 2,3-facher Satz |
| Notfallservice weltweit | |||
| Nachhaftung | 4 Wochen | 4 Wochen | 8 Wochen |
| Überführungkosten bei Tod/Bestattungskosten bis | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär), Ausnahme: Psychoanalyse und Psychotherapie | |||
| Versicherungskarte (digital) | |||
| Rückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Versicherungsjahres | - | 2 Monatsprämien | 2 Monatsprämien |
| Ausfallgeld bei schwerer Erkrankung (pro Versicherungsjahr) | - | 1.500 € | 2.500 € |
| Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen Dauer | - | 500 € | 1.250 € |
| Krankenhaustagegeld (pauschal 100 € bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 14 Tagen) | - | - |
| Alter | Reisedauer | Basic | Comfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| 0 - 29 Jahre (30. Geb.) | 1. - 24. Monat | 27,50 € | 34,00 € | 48,00 € |
| 25. - 60. Monat | 33,50 € | 50,00 € | 75,00 € | |
| ab 29 - 40 Jahre (41. Geb.) | 1. - 24. Monat | 49,50 € | 57,00 € | 73,00 € |
| 25. - 60. Monat | 55,00 € | 73,00 € | 99,00 € |
Versicherbare Personen:
Versicherungsfähig sind Praktikanten, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen sowie Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten, zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtungen, vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
- Personen mit weder deutscher noch österreichischer Staatsangehörigkeit und unmittelbar vor Reiseantritt ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der EU, EWR oder des Schengen-Abkommens;
- Personen mit deutscher, österreichischer oder anderer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland;
- Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die unmittelbar vor Reiseantritt für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der EU, EWR oder des Schengen-Abkommens
bis 40 Jahre (41. Geburtstag).
Abschlussfrist:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb eines Jahres nach Einreise in das Zielland der Auslandsreise zu stellen. Maßgebend ist der Eingang des Versicherungsantrages bei dem Versicherer. Das Datum der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU, EWR oder des Schengen-Abkommens bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland, ist auf Verlangen nachzuweisen.
Geltungsbereich:
Für EU- und „Schengen“-Bürger: In allen Staaten dieser Welt (mit Ausnahme USA, Kanada und Mexiko, Österreich und Ihrem Heimatland).
Für alle Personen von außerhalb der EU: In den Ländern des „Schengen-Raumes“ und der EU (außer Österreich).
Der Aufenthalt verlängert sich:
Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes innerhalb der Höchstversicherungsdauer (5 Jahre) kann für den weiteren, ursprünglich nicht versicherten Auslandsaufenthalt, ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag unter den folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden. Der Antrag auf Verlängerung des Versicherungsschutzes (eigenständiger Anschlussvertrag) muss auf dem von dem Versicherer hierfür vorgesehenen Formblatt erfolgen und vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, eingereicht werden.
Kündigung:
Sie können Ihren Versicherungsschutz vorzeitig kündigen, wenn Sie vor dem Ende der Versicherung ausreisen oder Sie in eine gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen (z.B. weil Sie früher einen Studienplatz erhalten haben).
Hinweis: Mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zum Online-Buchungsformular des Versicherers.
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