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Wichtige Hinweise zur Reiseversicherung

 
Welche Reiseversicherungen gibt es?
 

Reisekrankenversicherung

Was leistet die Reisekrankenversicherung?
 

Eine private Reisekrankenversicherung übernimmt die Krankheits-kosten für den Fall, dass Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. In den meisten Ländern werden deutsche Reisende im Ausland wie Privatpatienten behandelt, d.h. der Patient muss die entstandenen Krankheitskosten erst einmal privat bezahlen. In Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur ein Teil der entstandenen Kosten zurückerstattet. Besteht mit dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit außereuropäischen Ländern), müssen die Patienten alleine für ihre Arzt- oder Krankenhauskosten aufkommen. Um diese finanzielle Belastung zu vermeiden ist der Abschluss einer privaten Auslands-krankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz (auch in den USA und Kanada) zu empfehlen und dringend angeraten.

Achtung: Die Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Dieser Transport kann im Ernstfall weit über 50.000 Euro kosten - und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet auch hier den optimalen Versicherungsschutz und übernimmt die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

 
Was leistet die Reisekrankenversicherung nicht?
 
Grundsätzlich werden Kosten für Krankheiten, die bereits vor dem Antritt einer Reise bestanden haben - z.B. bei einer chronischen Krankheit, nicht übernommen. Für Zahnbehandlungen gelten zu meist Höchstgrenzen bzw. Summenbegrenzungen.
 
 
 

Reisegepäckversicherung

Was leistet die Reisegepäckversicherung?
 

Für den Fall, dass Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt Ihnen die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zur vereinbarten Versicherungs-summe. Für Wertsachen gelten darüber hinaus bestimmte Höchst-grenzen. Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt. Eine Absicherung des Reisegepäcks kann entweder während der gesamten Reise oder nur auf der Hin- und Rückreise (Gepäck-Transport-Versicherung) abgesichert werden.

 
Was leistet die Reisekrankenversicherung nicht?
 
Wenn die Reisenden auf das Gepäck nicht sorgfältig achten, kann es schwierig werden, von der Versicherung eine finanzielle Erstattung zu bekommen.
 
 
 

Reisehaftpflichtversicherung

Was leistet die Reisehaftpflichtversicherung?
 

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Sie auf, wenn Sie einen anderen Menschen (Dritten) oder dessen Eigentum schädigen. Hierbei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. Wenn der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche geltend macht, kann Sie das schnell einige Tausend Euro oder mehr kosten. In der Regel sind aber im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Auslandsreisen von sechs bis zwölf Monaten im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bitte informieren Sie sich dennoch, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Auslandsreisen mit abdeckt.

 
Was leistet die Reisehaftpflichtversicherung nicht?
 
Generell sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden über die Private Haftpflichtversicherung nicht versichert.
 
 
 

Reiseunfallversicherung

Was leistet die Reiseunfallversicherung?
 

Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise so schwer verletzen, dass Sie infolge des Unfalls dauerhaft körperlich geschädigt bleiben (Invalidität liegt vor), bekommen Sie von Ihrer Reiseunfallversicherung eine finanzielle Entschädigung in Form einer Einmalzahlung aufgrund einer dauerhaften Invalidität. Darüber hinaus können auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie eine Einmalzahlung bei Unfalltod mitversichert werden.

 
Was leistet die Reiseunfallversicherung nicht?
 
Verletzungen, die Sie sich aufgrund einer ausgeübten Risikosportart (Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Freeclimbing etc.) zugezogen haben, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
 
 
 

Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruchversicherung

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?
 

Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt für Sie die Storno-gebühren des Reiseveranstalters, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise - beispielsweise aus Krankheitsgründen - nicht mehr antreten können. Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Schutz nennt sich Reiseabbruchversicherung.

 
Was leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht?
 
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten können. Gibt es keine wichtigen Gründe, erstattet Ihnen die Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters nicht zurück.
 
 
 

Assistance-Versicherung

Was leistet die Assistance-Versicherung?
 

Als Assistance-Leistungen bezeichnet man die Hilfestellung im Schadensfall vor Ort. Ihre Versicherung nimmt Ihnen im Reiseland alles ab, was normalerweise im Schadensfall zu tun ist: Informationen beschaffen, Rückreise oder etwaige Krankenbesuche organisieren, Reparaturen einleiten, Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus oder öffentlichen Institutionen leisten, Reisedokumente und Ausweispapiere neu ausstellen lassen etc.

 
Was leistet die Assistance-Versicherung nicht?
 
Welche Leistungen eine Assistance-Versicherung abdeckt und welche nicht, kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an. Manche Versicherungen bieten sehr umfangreiche Pakete an, während sich andere auf die wichtigsten Leistungen beschränken.
 
 
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