Die Vertretungen kann man als "Augen, Ohren und Stimme" Deutschlands im Ausland bezeichnen. Aufgrund von Weisungen des Auswärtigen Amts vertreten sie unseren Staat, wahren seine Interessen und schützen seine Bürgerinnen und Bürger im Gastland. Sie verhandeln mit der dortigen Regierung und fördern die politischen Beziehungen und die wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit.
Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,
- Informationen zu beschaffen,
- über Angelegenheiten zu berichten, die für die verschiedenen Regierungsstellen des Bundes und der Länder von Bedeutung sind,
- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind,
Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen,
- Visa für Reisen nach Deutschland auszustellen
- deutschen Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Gaststaat zur Seite zu stehen und allgemein den beidseitigen Handel zu heben,
- den Kulturaustausch zu fördern,
- die Öffentlichkeit des Gastlandes über unsere Außenpolitik, über Deutschland im allgemeinen, seine Gesellschaft und Kultur, zu informieren,
- hochrangige Besuche aus Deutschland vorzubereiten und zu begleiten.
Von den insgesamt 229 deutschen Auslandsvertretungen sind
- 149 Botschaften
- 62 Generalkonsulate und Konsulate
- 12 Ständige Vertretungen
- 6 Sonstige Auslandsvertretungen (4 Außenstellen, 1 Vertretungsbüro und 1 Verbindungsbüro)
Ferner gibt es 355 ehrenamtlich tätige Honorarkonsuln. |
Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Gegenwärtig gibt es etwa 350 Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.
Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet. |