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Botschaften

 
Wozu gibt es deutsche Botschaften im Ausland?
 

Die Vertretungen kann man als "Augen, Ohren und Stimme" Deutschlands im Ausland bezeichnen. Aufgrund von Weisungen des Auswärtigen Amts vertreten sie unseren Staat, wahren seine Interessen und schützen seine Bürgerinnen und Bürger im Gastland. Sie verhandeln mit der dortigen Regierung und fördern die politischen Beziehungen und die wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit.

Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,

  • Informationen zu beschaffen,
  • über Angelegenheiten zu berichten, die für die verschiedenen Regierungsstellen des Bundes und der Länder von Bedeutung sind,
  • deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind,
    Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen,
  • Visa für Reisen nach Deutschland auszustellen
  • deutschen Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Gaststaat zur Seite zu stehen und allgemein den beidseitigen Handel zu heben,
  • den Kulturaustausch zu fördern,
  • die Öffentlichkeit des Gastlandes über unsere Außenpolitik, über Deutschland im allgemeinen, seine Gesellschaft und Kultur, zu informieren,
  • hochrangige Besuche aus Deutschland vorzubereiten und zu begleiten.

Von den insgesamt 229 deutschen Auslandsvertretungen sind

- 149 Botschaften
- 62 Generalkonsulate und Konsulate
- 12 Ständige Vertretungen
- 6 Sonstige Auslandsvertretungen (4 Außenstellen, 1 Vertretungsbüro und 1 Verbindungsbüro)

Ferner gibt es 355 ehrenamtlich tätige Honorarkonsuln.

 
 
 

Aufgaben der deutschen Botschaften

Die Botschaften wirken in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen mit, bei der Förderung der bilateralen, vor allem politischen Beziehungen, der Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen, bei der Betreuung deutscher Staatsangehöriger, aber zum Beispiel auch bei der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Technologie, der Sozialpolitik, der Landwirtschafts- und der Entwicklungspolitik. Hierzu werden für einen befristeten Zeitraum auch Fachreferenten aus anderen Bundesministerien in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Dienstes abgeordnet. In Ländern, mit denen Deutschland in verteidigungspolitischen Fragen zusammenarbeitet oder die aus verteidigungspolitischer Sicht von besonderem Interesse sind, ist der Botschaft ein Militärattaché zugeordnet.

Die Zahl der Beschäftigten an einer Botschaft richtet sich nach Bedeutung und Größe des jeweiligen Staates. An großen Botschaften (z. B. Washington) können mehr als hundert Beschäftigte tätig sein. An anderen Botschaften sind hingegen u. U. nur zehn Mitarbeiter tätig.

Botschafter können in mehreren Staaten akkreditiert werden. So unterhält die Bundesrepublik Deutschland zwar diplomatische Beziehungen zu derzeit 194 Staaten, Botschaften bestehen jedoch nur in 149 Ländern. Das ist deswegen möglich, weil einzelne Botschafter-innen und Botschafter auch in Staaten akkreditiert sind, ohne dass dort eine deutsche Botschaft unterhalten wird.

Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staats-präsidenten des Empfängerlandes mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.

 
 
 
Wo finde ich die Adresse einer deutschen Auslandsvertretung?
 

Botschaften: Länder von A-Z

Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen

 
Auslandvertretungen in der Übersicht
 
 
 
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